Wald-Rambo – baden.fm https://www.baden.fm Das Radio für Freiburg und Südbaden. Aktuelle Nachrichten, Videos und Veranstaltungen aus der Region. Mit Livestream, Ticketshop und Mediathek. Tue, 19 Oct 2021 09:43:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 https://www.baden.fm/wp-content/uploads/2016/06/cropped-badenfm-32x32.png Wald-Rambo – baden.fm https://www.baden.fm 32 32 Urteil gegen Yves R. ist rechtskräftig – Geiselnehmer von Oppenau muss drei Jahre in Haft https://www.baden.fm/nachrichten/urteil-gegen-yves-r-ist-rechtskraeftig-geiselnehmer-von-oppenau-muss-drei-jahre-in-haft-783056/ Tue, 19 Oct 2021 09:32:20 +0000 https://www.baden.fm/?p=783056

Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Offenburger Landgerichts

Das Urteil gegen den sogenannten Waldläufer von Oppenau, Yves R., ist rechtskräftig. Wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff und Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubtem Waffenbesitz muss der 32-Jährige für drei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet abgelehnt.

In erster Instanz wurde Yves R. am 19.02.2021 vor dem Landgericht Offenburg verurteilt. Im Revisionsverfahren ging es in erster Linie darum, ob der Angeklagte tatsächlich eine Geiselnahme begangen hatte. Hier teilte der Bundesgerichtshof die Auffassung des Offenburger Landgerichts. Der Beschuldigte hatte im Sommer 2020 zwei Polizisten mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe entwaffnet und sie kurzzeitig als Geisel genommen. Anschließend floh er in den Wald, wo er tagelang untertauchte. Die Suche nach Yves R. hatte bundesweit großes Medieninteresse geweckt.

(br)

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Waldläufer von Oppenau – Verteidigung kündigt Revision an https://www.baden.fm/nachrichten/waldlaeufer-von-oppenau-verteidigung-kuendigt-revision-an-722377/ Thu, 25 Feb 2021 11:21:42 +0000 https://www.baden.fm/?p=722377

Yves R. war vom Offenburger Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden

Muss der Fall von Dienstwaffen-Räuber Yves R. neu verhandelt werden? Der sogenannte Waldläufer von Oppenau, der im Juli 2020 vier Polizisten entwaffnet hatte und anschließend fünf Tage vor der Polizei geflohen war, war vom Offenburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung des 32-Jährigen hat am Donnerstag (25.02.2021) angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Drei Jahre Haft wegen Geiselnahme lautete vergangene Woche das Urteil des Landgerichts Offenburg gegen den geständigen Mann, der bei seiner Ergreifung einen Polizisten mit einem Beil am Fuß verletzt hatte. Die Anwälte des Verurteilten kritisieren, das Urteil sei rechtlich falsch. Es habe keine Geiselnahme gegeben, so die Verteidigung. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. Wenn dieser die Revision zulässt, könnte es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen.

(br)

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Drei Jahre Haft für den Waldläufer von Oppenau https://www.baden.fm/nachrichten/drei-jahre-haft-fuer-den-waldlaeufer-von-oppenau-720723/ Fri, 19 Feb 2021 13:35:45 +0000 https://www.baden.fm/?p=720723

Schwere Körperverletzung und Geiselnahme: Haftstrafe für Yves R.

Vor dem Landgericht Offenburg ist das Urteil gegen den 32-jährigen Yves R. aus Oppenau gefallen. Der sogenannte Waldläufer wird wegen Geiselnahme und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. R. war im Sommer 2020 im Schwarzwald tagelang von einem Großaufgebot der Polizei gejagt worden, nachdem er erst vier Polizisten entwaffnet und anschließend in den Wald geflüchtet war. Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte einen Polizisten mit einem Beil am Fuß verletzt.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung zu Prozessbeginn berichtet, wie R. die Polizeikontrolle in der von ihm illegal bewohnten Waldhütte erlebt habe, wie er sich in die Enge gedrängt gefühlt und Angst vor einer Festnahme gehabt habe und die Provokation eines Polizisten schließlich zur Eskalation beigetragen hätten. Ein psychologischer Gutachter attestierte R. eine multiple Persönlichkeitsstörung bei hoher Intelligenz sowie eine verminderte Schuldfähigkeit bei seiner schlussendlichen Ergreifung, bei der der Angeklagte einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt hatte.

Im Juli 2020 war der Angeklagte in der besagten Gartenhütte von Polizisten kontrolliert worden. Dabei entdeckten die Beamten auch verbotene Waffen beim 32-Jährigen. Mit einer täuschend echten Schreckschusswaffe hatte er daraufhin die insgesamt vier Polizisten entwaffnet und einen von ihnen als Geisel genommen. Anschließend war er in den Wald geflohen, wo er nach fünf Tagen und einer großangelegten Fahndung mit 2.500 Polizisten, Helikoptern und einer eingesetzten Spürhundestaffel festgenommen werden konnte.

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Waldläufer von Oppenau wird als teilweise vermindert schuldfähig eingeschätzt https://www.baden.fm/nachrichten/waldlaeufer-von-oppenau-wird-als-teilweise-vermindert-schuldfaehig-eingeschaetzt-719703/ Tue, 16 Feb 2021 14:23:16 +0000 https://www.baden.fm/?p=719703

Das Verfahren gegen Yves R. vor dem Landgericht Offenburg nähert sich dem Ende

Im Prozess gegen den 32-jährigen Yves R., der im vergangenen Sommer mehrere Polizeibeamte entwaffnet hatte und anschließend untergetaucht war, wurde dem Angeklagten von einem Psychologen eine teilweise verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt - zumindest während der Festnahme, im Zuge derer er einen Polizisten mit einem Beil verletzt hatte. Die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft werden für den Nachmittag, ein Urteil für Freitag (19.02.2021) erwartet.

Als "Waldläufer von Oppenau" wurde Yves R. bekannt, nachdem er im Juli 2020 vier Polizeibeamte in einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte entwaffnet, als diese ihn kontrollierten wollten, und sich anschließend über Tage hinweg eine spektakuläres Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei geliefert hatte. Mit einem Großaufgebot hatte die Polizei über fünf Tage nach dem Mann, der sich hervorragend in den Wäldern um Oppenau auskennt. Der Prozess gegen den 32-Jährigen, der unter anderem wegen Geiselnahme angeklagt ist, nähert sich nun seinem Ende. Ein Psychologe attestierte R. am Dienstag (16.02.2021) eine verminderte Schuldfähigkeit für den Zeitpunkt seiner Festnahme, nicht aber für die Entwaffnung der Polizisten.

Yves R. war hungrig, durstig, übernächtigt und in einer ausweglosen Pattsituation

Yves R. leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, glaubt Gutachter Stephan Bork und teilte diese Einschätzung am Dienstag am dem Gericht mit. Im Moment der Festnahme habe sich der "hungrige, durstige und übernächtigte Mann in einer affektiven Ausnahmesituation befunden - und in einer für ihn ausweglosen Pattsituation", so der Psychologe. Im Zuge seiner Festnahme hatte R. einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt.

Sein Verständnis von Ehre habe es für den Angeklagten unmöglich gemacht, aufzugeben. Gleichzeitig habe er die gestohlenen Dienstwaffen der Polizisten bis zuletzt nicht benutzen wollen, sondern trat den Beamten mit einem Beil gegenüber. Als R. dann von einem Taser getroffen worden sei, habe er mit dem Beil in Richtung des Schmerzreizes geschlagen und den Polizisten getroffen. Für den Gutachter sei Yves R. ein "intelligenter Mann, der in seinen Verhaltensmustern jedoch deutlich von gesellschaftlich akzeptierten Normen abweiche." Am Freitag wird wohl das Urteil gegen den 32-Jährigen gesprochen.

(br/dpa)

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Prozessauftakt des „Waldläufer von Oppenau“ beginnt mit Geständnis https://www.baden.fm/nachrichten/prozessauftakt-des-waldlaeufer-von-oppenau-beginnt-mit-gestaendnis-711042/ Fri, 15 Jan 2021 11:08:41 +0000 https://www.baden.fm/?p=711042

Er ist unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körper

Im Prozess um seine spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald hat der als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordene Angeklagte am Freitag (15.01.2021) ein Geständnis abgelegt. Er habe vier Polizisten entwaffnet und sei dann mit deren Waffen geflohen, heißt es in einem Statement, das der 32 Jahre alte Yves R. am Freitag zum Prozessauftakt vor dem Offenburger Landgericht von seinen Anwälten verlesen ließ. Er habe aber nie vorgehabt, damit jemanden zu verletzen. Ihn habe die Angst getrieben, verhaftet zu werden: «Ich bin ein freiheitsliebender Mensch», ließ der Angeklagte erklären.

R. ist unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Im Sommer 2020 hatte seine Flucht Polizei und Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten. Laut Anklage hatte der damals 31-Jährige am 12. Juli bei der Kontrolle einer von ihm illegal genutzten Gartenhütte im Schwarzwaldstädtchen Oppenau vier Polizisten entwaffnet. Ihm gelang die Flucht in den Schwarzwald. Ein Großaufgebot der Polizei durchkämmte die Umgebung mit Hubschraubern, Spürhunden und Spezialkräften.

Erst fünf Tage nach seinem Entkommen wurde R. wenige Kilometer entfernt von Oppenau festgenommen. Dabei habe er im Affekt mit einem Beil um sich geschlagen, ließ R. erklären. Laut Anklage wurde ein Beamter dadurch am Fuß verletzt, er kann demnach seither nicht mehr arbeiten.

Ein Urteil wird zum 19. Februar 2021 erwartet.

(ad/dpa)

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Anklage gegen Dienstwaffen-Räuber von Oppenau erhoben https://www.baden.fm/nachrichten/anklage-gegen-dienstwaffen-raeuber-von-oppenau-erhoben-685347/ Mon, 19 Oct 2020 09:50:10 +0000 https://www.baden.fm/?p=685347

Der Fall hielt die Öffentlichkeit über mehrere Tage in Atem

Die Offenburger Staatsanwaltschaft hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg Anklage gegen den Oppenauer Dienstwaffen-Räuber Yves R. erhoben. Im Juli 2020 hatte der 31-Jährige öffentlich für Aufsehen gesorgt, als er bei einer Polizeikontrolle im Wald bei Oppenau vier Polizeibeamte entwaffnet hatte und anschließend mehrere Tage im Gehölz untertauchte. Ihm werden Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Beamten zieht Schreckschusswaffe und nimmt Dienstwaffen an sich

Yves R. war am Vormittag des 12.07.2020 in einer Waldhütte in Oppenau von den Polizisten kontrolliert worden. Dabei zückte der Angeklagte ohne Vorwarnung eine täuschend aussehende Schreckschusswaffe, mit der er die Beamten bedrohte und entwaffnete. Daraufhin flüchtete der Angeschuldigte und tauchte mehrere Tage im Wald unter. Am 17.07.2020 konnte R. schließlich festgenommen werden. Beim Zugriff der Polizei attackierte er einen Beamten mit einer Axt und verletzte diesen am Fuß.

Zahlreiche Zeugen wurden vernommen, bevor es zur Anklage kam. Nachdem R. bei seiner Festnahme noch Angaben zur Tat gemacht hatte, äußerte er sich im Rahmen der Vernehmungen nicht mehr zum Tathergang. Diverse Gutachten wurden angestrengt, unter anderem eine psychologische Untersuchung des Angeklagten. Das Ergebnis stehe noch aus, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings gebe es aktuell keine Hinweise darauf, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten vermindert sein könnte. Alkohol, Medikamente oder Drogen habe R. vor oder während des Tatzeitraumes nicht zu sich genommen.

Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren

Sollte R. verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren, im Falle eines minder schweren Falles der zwischen einem und 15 Jahren. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18.07.2020 in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen noch nicht fest. Voraussichtlich beginnt das Hauptverfahren im Januar 2021.

(br)

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Neue Erkenntnisse über den Polizei-Pistolen-Räuber von Oppenau https://www.baden.fm/nachrichten/neue-erkenntnisse-ueber-den-polizei-pistolen-raeuber-von-oppenau-660122/ Wed, 22 Jul 2020 10:39:10 +0000 https://www.baden.fm/?p=660122

Er bewegte sich nachts und suchte tagsüber Unterschlupf in Gruben und Erdlöchern

Der tagelang gesuchte 31-jährige Yves R. aus Oppenau sitzt seit seiner Festnahme am Freitag (17.07.2020) in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Ihm wird besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen, in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe. Nach seiner Festnahme machte der 31-jährige Beschuldigte umfangreiche spontane Angaben gegenüber der Kriminalpolizei. Vor dem Haftrichter schwieg er dann aber auf Anraten seiner Verteidiger. Mittlerweile hat die Verteidigung Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen, so dass sie gemeinsam mit dem Beschuldigten entscheidet, ob er weitere Angaben zur Sache macht.

Am Mittwoch (22.07.2020) gab die Staatsanwaltschaft Offenburg neue Erkenntnisse bekannt:

Bei einer Kontrolle in einer illegal von Yves R. genutzten Gartenhütte hatte er am Sonntag (12.07.2020) vier Polizisten bedroht. Nachdem die Polizeibeamten ihre Dienstwaffen abgelegt hatten, packte er in aller Eile die vier Pistolen sowie "das Notwendigste" ein und flüchtete in den Wald. Später fiel ihm der Polizeihubschrauber auf, woraus er schloss, dass er offensichtlich gesucht wird. Sein Handy hatte der Beschuldigte deaktiviert, um nicht geortet zu werden. Auch aufgrund des mangelnden Mobilfunknetzes seines Smartphones war er von der Außenwelt abgeschnitten, so dass er die bundesweite mediale Berichterstattung zu seiner Person nicht wahrnahm.

Er ernährte sich hauptsächlich von Wasser

Während seiner sechstägigen Flucht hat er sich durchweg in den Wäldern nahe Oppenau aufgehalten. Tagsüber suchte er Unterschlupf in Gruben und Erdlöchern, nachts änderte er seinen Standort. Zu sich nahm er wohl hauptsächlich Wasser, Proviant hatte er keinen dabei. Bei seiner Festnahme hatte er ein persönliches Schreiben an seine Angehörigen dabei, für den Fall, dass ihm bei der Flucht etwas zustoße. Spezialkräfte überwältigten den 31-Jährigen, der sich in einem Gebüsch versteckt hatte. Dabei wurde ein Beamter durch einen Axthieb von Yves R. verletzt, musste aber nicht in stationäre Behandlung. Der Tatverdächtige selbst wurde bei der Festnahme nicht nennenswert verletzt. Allerdings muss er sich nun auch wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Polizei-Maßnahmen in Oppenau sind abgeschlossen

Am Samstag (18.07.2020) durchsuchten die Ermittler das Gebiet rund um den Festnahmeort bei der Straße "Ramsbächle" und im Bereich der Gartenhütte  - allerdings ohne weitere Beweismittel zu finden. Damit sind die polizeilichen Maßnahmen in Oppenau abgeschlossen.

Die entscheidenden Hinweise auf Yves R. bekamen die Polizisten von zwei Zeugen, daraufhin führte der Personenspürhund Milow die Ermittler auf die richtige Spur. Dem Polizei-Pistolen-Räuber von Oppenau drohen wegen schwerer räuberischer Erpressung bis zu 15 Jahre Haft.

(dk)

Mehr zum Fall:
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Der flüchtige Dienstwaffen-Räuber von Oppenau wurde gefasst https://www.baden.fm/nachrichten/der-fluechtige-dienstwaffen-raeuber-von-oppenau-wurde-gefasst-658825/ Fri, 17 Jul 2020 16:26:47 +0000 https://www.baden.fm/?p=658825

Yves R. nach mehrtägiger Flucht festgenommen

Die Fahndung nach dem Flüchtigen von Oppenau ist beendet. Wie die Polizei am Freitagnachmittag (17. Juli 2020) mitteilt, wurde der 31-Jährige Yves R. gefasst. Der Flüchtige war seit Sonntag auf der Flucht, nachdem er vier Polizisten in Oppenau mit einer Pistole bedroht und ihnen die Dienstwaffen abgenommen hatte.

Erst wenige Stunden zuvor hatte die Polizei den Mann dazu aufgerufen, zu kooperieren und sich zu stellen. Bei seiner Festnahme wurden auch die vier Waffen sichergestellt, die er den Polizisten geraubt hatte Ob der Aufruf etwas mit der Festnahme zu tun hat, ist noch unklar.

Hunderte Polizisten hatten die Gegend um Oppenau durchkämmt, unterstützt von Hubschraubern mit Wärmebildkameras, Hundestaffeln und Spezialkräften. Der Offenburger Polizeipräsident Reinhard Renter hatte den Täter dazu aufgefordert, Kontakt mit den Behörden aufzunehmen und sich zu stellen. Wenige Stunden danach folgte die Festnahme.

(br/dpa)

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Polizei bietet Flüchtigem von Oppenau Verhandlung an https://www.baden.fm/nachrichten/polizei-bietet-fluechtigem-von-oppenau-verhandlung-an-658778/ Fri, 17 Jul 2020 14:00:25 +0000 https://www.baden.fm/?p=658778

Sie appelliert auch an Bekannte, ihn zur Kooperation mit der Polizei zu bringen

Immer noch keine Spur vom flüchtigen Yves R., der am Sonntag (12. Juli 2020) vier Polizisten mit einer Pistole bedroht und ihnen die Dienstwaffen abgenommen hat. Er ist seit nun einer fünf Tagen auf der Flucht. Nun ändert die Polizei die Strategie und setzt auf Verhandlung statt auf Verfolgung. Damit soll die Gefahr für die Bewohner von Oppenau minimiert werden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann noch im Umfeld von Oppenau ist.

Der Leiter des Offenburger Polizeipräsidiums, Reinhard Renter hat in einer Pressekonferenz an den flüchtigen 31-Jährigen von Oppenau appelliert, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen:

Wir sind nicht auf Konfrontation aus [...] Herr R., bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf“

Das könne auch über Freunde oder die Familie geschehen, sagte er am Freitag (17.07.2020) weiter. Damit sollen eine unkontrollierte Begegnung und eine daraus resultierende Gefahr für den Oppenauer und andere verhindert werden. Die Ermittler gehen weiter davon aus, dass der Mann noch im Umfeld von Oppenau ist. Er könnte problemlos zu Kontaktpersonen gelangen, da der Ort nicht abgeriegelt oder umstellt sei.

Durch das Verhandlungsangebot soll ein Weg gezeigt werden „gesund für alle herauszukommen“, so Renter. Auch am fünften Tag der Suche fehlt nach dem bewaffneten 31-Jährigen jede Spur.

(dk)

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Flüchtiger aus Oppenau bleibt verschwunden https://www.baden.fm/nachrichten/fluechtiger-aus-oppenau-bleibt-verschwunden-658431/ Thu, 16 Jul 2020 14:55:47 +0000 https://www.baden.fm/?p=658431

2005 wurde der Gesuchte wegen Volksverhetzung verurteilt

Weiterhin keine Spur hat die Polizei in Oppenau vom flüchtigen Yves R., der am Sonntag (12. Juli 2020) vier Polizisten mit einer Pistole bedroht und ihnen die Dienstwaffen abgenommen hat. Seit vier Tagen ist der Mann verschwunden und auf der Flucht. Die Polizei hat sich unter anderem Hilfe von ortskundigen Förstern, Psychologen und Überlebensexperten geholt.

Mann in Offenburg kontrolliert - optische Ähnlichkeit

Mehr als 270 Hinweise zu möglichen Aufenthaltsorten des Gesuchten aus Oppenau sind mittlerweile eingegangen - Höhlen, alte Bunkeranlagen und verlassene Gebäude wurden durchsucht. In einer Behörde in Offenburg kontrollierte die Polizei zudem einen Mann, der dem Flüchtigen ähnlich sehen soll.

Beim vermeintlichen Manifest, das Yves R. hinterlassen haben soll, handelt es sich nach Einschätzung der Polizei aller Wahrscheinlichkeit nach um kein vom Täter verfasstes Schriftstück.

Urteil im Alter von 15 Jahren

2005 sei der Flüchtige unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden, teilte am Donnerstag (16. Juli 2020) der Offenburger Staatsanwalt Kai Stoffregen mit. Im Alter von 15 Jahren hatte er das Schild eines Jugendwerks so umgestaltet, dass es anschließend die Worte "Juden weg" zeigte. Aus den Urteilsgründen ergibt sich außerdem, dass der Beschuldigte eine Bombenattrappe gefertigt hatte, um seinen Erziehern in dem Jugendwerk Angst zu machen.

Zwar sei der Flüchtige wegen diverser Straftaten verurteilt worden, ansonsten sei aber keine davon politisch motiviert gewesen.

(br)

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