Entscheidung – baden.fm https://www.baden.fm Das Radio für Freiburg und Südbaden. Aktuelle Nachrichten, Videos und Veranstaltungen aus der Region. Mit Livestream, Ticketshop und Mediathek. Tue, 28 Jun 2022 15:22:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 https://www.baden.fm/wp-content/uploads/2016/06/cropped-badenfm-32x32.png Entscheidung – baden.fm https://www.baden.fm 32 32 Erhöhung der Anwohnerparkgebühren in Freiburg war rechtens https://www.baden.fm/nachrichten/starke-erhoehung-der-anwohnerparkgebuehren-in-freiburg-war-rechtens-1000216/ Tue, 28 Jun 2022 15:22:19 +0000 https://www.baden.fm/?p=1000216

Die obersten Verwaltungsrichter im Land haben den Eilantrag eines FDP-Stadtrats gegen die Gebühren abgewiesen

Dass viele Anwohner für ihren Parkplatz in Freiburg seit diesem Jahr in aller Regel 360 Euro anstatt wie bisher nur 30 Euro zahlen müssen, ist mit dem Gesetz vereinbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag (28.06.2022) entschieden und den Eilantrag des Freiburger FDP-Stadtrats Sascha Fiek gegen die erfolgte Gebührenerhöhung zurückgewiesen.

In ihrer Entscheidung betonen die Richter, dass nicht der Unterschied zu den bisher verlangten Gebühren entscheidend sei. Stattdessen sei allein das Verhältnis von Leistung und Gebühren ausschlaggebend - und da sehen sie aus rechtlicher Sicht keine Probleme.

Um zu dieser Einschätzung zu kommen, hat das Gericht die Kosten für die Anwohnerparkausweise mit den Mietpreisen eines Stellplatzes im Parkhaus verglichen. Der wäre in Freiburg mit durchschnittlich 2.280 Euro im Jahr natürlich noch einmal deutlich teurer.

Angesichts solcher Summen spreche aus Sicht der Richter jedenfalls viel dafür, dass es kein Missverhältnis zwischen der Parkgebühr für die Anwohnerplätze und der damit verbundenen Leistung gibt, heißt es.

VHG: Stadt darf Gebühren grundsätzlich als Instrument für Klimapolitik verwenden

Der Antragsteller Fiek hatte das komplett anders gesehen. Nach Angaben des Gerichts parkt der ausgebildete Fahrlehrer sein privates Auto regelmäßig auf öffentlichen Flächen im Bewohnerparkgebiet. Er wirft der Stadt demnach vor, mit der neuen Gebührenbemessung in rechtswidriger Weise umwelt- und sozialpolitische Ziele zu verfolgen.

Die Erhöhung der Parkgebühr um das Vielfache ist aus seiner Sicht dazu geeignet, das Autofahren kostspieliger und damit im Vergleich zum öffentlichen Nahverkehr bewusst unattraktiv zu machen.

Die obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg betonen hingegen noch einmal, dass die Gebühren grundsätzlich dazu beitragen dürfen, den innerstädtischen Verkehr und damit den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu reduzieren.

Auch mit dem Vorwurf, dass die Stadt Freiburg mit Härtefallregelungen sozialpolitische Ziele auf verbotene Weise verfolgen würde, ist Fiek vor dem VGH gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Argument zurückgewiesen und hierbei auf das Sozialstaatsprinzip verwiesen, das im Grundgesetz verankert ist. Der Beschluss der Verwaltungsrichter ist unanfechtbar.

Künftig pauschal 180 Euro pro Jahr? Politische Entscheidung steht noch aus

Im Dezember 2021 hatte der Freiburger Gemeinderat beschlossen, dass Anwohner ab April 2022 ein Vielfaches der bisherigen Gebühr für ihre speziellen Bewohnerparkausweisen zahlen müssen.

Eine bundesweite Gesetzesänderung hatte den Weg dafür frei gemacht, auch andere Städte haben seitdem ähnliche Vorstöße gewagt. In Freiburg spielt dabei unter anderem die Länge des jeweiligen Fahrzeugs eine Rolle für die Höhe der Gebühr.

Nach anhaltender Kritik an der Regelung hat ein politisches Bündnis mehrere Fraktionen nun dafür gesorgt, dass der Freiburger Gemeinderat noch einmal über die Anwohnerparkgebühren debattieren und entscheiden soll. Dann soll es auch noch einmal um eine mögliche Absenkung der Kosten auf pauschal 180 Euro pro Jahr gehen.

(fw) / dpa

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Auwald-Bäume dürfen für Freiburgs neuen Stadtteil Dietenbach gefällt werden https://www.baden.fm/nachrichten/auwald-baeume-duerfen-fuer-freiburgs-neuen-stadtteil-dietenbach-gefaellt-werden-855597/ Fri, 11 Feb 2022 14:44:55 +0000 https://www.baden.fm/?p=855597

Das Verwaltungsgericht Mannheim hat einen Eilantrag einer Freiburger Umweltschützer-Intiative abgelehnt

Die Stadt Freiburg darf für den geplanten neuen Stadtteil Dietenbach rund 800 Quadratmeter Auwald fällen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Eilverfahren entschieden und damit einen Antrag der Umweltvereinigung "Plan B" abgewiesen. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Stadt einen Ausgleich schaffe und der Bedarf nach Wohnraum in Freiburg tatsächlich sehr hoch sei. Die Baumfällarbeiten sollen nun voraussichtlich schon am kommenden Montag (14.02.2022) beginnen.

Die Plan-B-Aktivisten hatten ihre Kritik vor allem auch damit begründet, dass das Wäldchen mit seinem Standort in einer eiszeitlichen Flutmulde eine natürliche Auffangfläche bei Hochwasser darstellen würde und mit dem Wegfall der Bäume und dem Aufschichten von Erddämmen auf der Fläche auch das Hochwasser-Risiko für Freiburg deutlich ansteigen würde.

Der Vorsitzende Ralf Schmidt sagte zu der Entscheidung:

Damit ist klar, dass die Bäume weg kommen und die geschützten Tiere und Pflanzen in der Bachaue keinen Platz mehr haben werden. Dass die Stat den Wohnbedarf für unsere nachfolgenden Generationen in einem Hochwasser-Risikogebiet decken will, das müssen der Oberbürgermeister und der Gemeinderat verantworten.

Gewässerausbau soll Überflutungsrisiko in Freiburg senken

Sie haben dabei auf eine Untersuchung zum Thema Starkregen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und des Deutschen Wetterdiensts aus dem Jahr 2021 verwiesen. Darin landete Freiburg bei den 50 einwohnerstärksten Städten Deutschlands in Sachen "Unwettergefährung von Gebäuden" auf einem bundesweiten Platz Zwei hinter Wuppertal.

Dieses Argument wollte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seiner vorläufigen Entscheidung nicht gelten lassen. Und schon in der Vergangenheit hatte es ähnliche Urteile zu einer vermeintlichen Hochwasser-Gefahr durch die Bebauung der Dietenbach-Fläche gegeben. Erst im November 2021 gingen Richter davon aus, dass der neue Stadtteil mit dem geplanten Gewässerausbau von Freiburg in Zukunft nicht mehr im Überschwemmungsgebiet liegen wird.

Plan B hatte schon im September Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt Freiburg eingereicht. Eine Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter im Land beim Hauptverfahren steht zu der Frage des Gewässerausbaus allerdings noch aus.

(fw)

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ADAC kritisiert Verzwölffachung der Anwohner-Parkgebühren in Freiburg https://www.baden.fm/nachrichten/adac-kritisiert-verzwoelffachung-der-anwohner-parkgebuehren-in-freiburg-deutlich-816435/ Wed, 15 Dec 2021 12:44:26 +0000 https://www.baden.fm/?p=816435

Ab April 2022 müssen viele Anwohner für ihren Parkplatz im Schnitt 360 Euro anstatt wie bisher 30 Euro im Jahr zahlen

Der ADAC Südbaden hält nicht viel von der Entscheidung des Freiburger Gemeinderats, dass Anwohner in der Stadt für einen Parkplatz künftig 360 Euro anstatt wie bisher 30 Euro im Jahr zahlen sollen. Die beschlossene Gebührenerhöhung für Bewohnerparkausweise ist aus Sicht des Automobilclubs zwar grundsätzlich nachvollziehbar, aber in der Höhe nicht verhältnismäßig. Das kritisiert der ADAC-Vorsitzende Clemens Bieniger am Mittwoch (15.12.2021).

Auf der einen Seite sieht er das Bedürfnis von Kommunen, mehr eigenen Spielraum bei der Festsetzung der Parkgebühren zu erhalten, um den sowieso viel zu knappen Parkraum besser zu bewirtschaften. Eine Erhöhung der Kosten um das Zwölffache hält er aber nicht für vertretbar und sieht die soziale Teilhabe von Menschen gefährdet, die wegen ihrer Lebensverhältnisse auf größere Fahrzeuge angewiesen sind. Die Möglichkeit nah an der eigenen Wohnung parken zu können dürfe keine Frage des Geldbeutels und damit keine soziale Frage werden.

Südbadens ADAC-Chef: "Mobiliät muss für alle bezahlbar bleiben!"

Die Mobilitätswende lasse sich nicht mit dem Gebührenhammer herbeiführen, so die klare Haltung des ADAC Südbaden. Es reiche nicht aus, das Parken zu verteuern, wenn nicht gleichzeitig mehr Parkfläche im Stadtgebiet angeboten wird. Generell sollten Städte und Gemeinden ein Gesamtkonzept haben, das über die Gestaltung von Parkgebühren hinausgeht, so die Forderung. Der Club begrüßt dabei zwar, dass die Stadt Freiburg die Mehreinnahmen zweckgebunden investieren will, um die Verkehrswende voranzutreiben. Dazu gehöre aber auch, dass Fuß-, Rad-, Auto- und ÖPNV-Struktur gleichermaßen ausgebaut werden.

Der Freiburger Gemeinderat hatte am Dienstag mit sehr knapper Mehrheit der Stadträte und Fraktionen eine entsprechende Erhöhung der Parkgebührenfür Anwohner beschlossen. Am Ende standen 22 Ja-Stimmen gegen 21 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Ein Kompromissvorschlag der Fraktionen SPD/Kulturliste, FDP/Bürger für Freiburg und Freie Wähler wurde zuvor ebenfalls knapp abgelehnt. Diese wollten die Kosten pauschal auf 180 Euro pro Jahr deckeln und Leistungsempfängern dafür einen Abschlag von fünfzig Prozent der Gebühren gewähren.

Auf die Länge des Autos kommt es in Zukunft an

Eine Änderung im bundesweiten Straßenverkehrsgesetz hatte den Weg frei gemacht, dass künftig die Städte und Gemeinden bei der Höhe ihrer Anwohner-Parkgebühren stärker selbst mitentscheiden dürfen. In Freiburg war daraufhin eine teils sehr emotional geführte Debatte vom Zaun gebrochen. Die Befürworter, die sich am Ende nun auch durchgesetzt haben, versprechen sich von der Verzwölffachung der Gebühren, einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende, zum Klimaschutz und zum Ziel einer etwas autofreieren Innenstadt zu leisten.

Die Entscheidung sieht nun vor, dass die Größe des Autos am Ende bei der genauen Höhe eine Rolle spielen wird. Misst das Fahrzeug mehr als 4,70 Meter, sind die Kosten höher, unter 4,21 Meter sind sie günstiger. Die PS-Zahl oder der Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugtyps sollen hingegen zunächst keine Rolle spielen. Ob sich das in einem zweiten Schritt noch ändern könnte, soll nun die Stadtverwaltung in Form eines möglichen Staffelungsmodells noch ausarbeiten.

Umgestellt wird voraussichtlich im April 2022, bis dahin gelten noch die bisherigen Gebührensätze. Wer Leistungen vom Staat bezieht oder einen orangefarbenen Behinderten-Parkausweis vorweisen kann, muss nur ein Viertel der Kosten tragen. Vorgesehen ist außerdem eine eigene Regelung für Härtefälle, über die dann im Einzelfall entschieden werden soll.

(fw)

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AfD-Klage gegen Kommentar von Freiburgs Oberbürgermeister zurückgewiesen https://www.baden.fm/nachrichten/afd-klage-gegen-kommentar-von-freiburgs-oberbuergermeister-zurueckgewiesen-766568/ Tue, 10 Aug 2021 14:35:35 +0000 https://www.baden.fm/?p=766568

Horn hatte dem AfD-Stadtrat Huber in einem Kommentar ein eingeschränktes Demokratieverständnis vorgeworfen

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat am Dienstag (10.08.2021) eine Klage des AfD-Stadtrats Detlef Huber wegen einer Äußerung von Oberbürgermeister Martin Horn zurückgewiesen. Sein Kommentar gegenüber dem Kläger ist nach Auffassung des Gerichts innerhalb der einzuhaltenden Grenzen einer kommunalpolitischen Debatte geblieben und wird damit nicht weiter verfolgt.

Huber hatte im Oktober 2020 nach einem Wortgefecht im Gemeinderat Klage eingereicht. Damals hatte er mit scharfen Worten die Absetzung eines Tagesordnungspunkts gefordert, bei dem es um Personalfragen von Ausschüssen und Gremien im Rathaus ging. Im Anschluss soll Horn daraufhin folgenden Satz gesagt haben:

Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis.

Dagegen war Huber vor Gericht gezogen. Dass dieser Kommentar nicht rechtswidrig war, begründet das Verwaltungsgericht damit, dass der Oberbürgermeister den Satz nicht in seiner Funktion als Sitzungsleiter gesagt habe, sondern als Mitglied des Gemeinderats.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch angefochten werden

Bei der Wahrnehmung seines Rederechts gelten für ihn dabei die gleichen rechtlichen Grenzen wie für alle anderen Gemeinderäte. Und diese Grenzen habe er eingehalten, heißt es in der schriftlichen Begründung zu der Entscheidung. Grundsätzlich lebe die Arbeit im Gemeinderat von Debatten mit unterschiedlichen Positionen, die mit Stilmitteln wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik geführt werden.

Vor diesem Hintergrund sei Horns Anmerkung nicht grob ungebührlich gewesen. Von einer gezielten Diskreditierung ohne sachliche Auseinandersetzung könne keine Rede sein, weil der Oberbürgermeister einen Streit um die Anwendung demokratischer Spielregeln zum Anlass für seine Formulierung genommen hätte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat die Möglichkeit innerhalb eines Montags beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dagegen Berufung einzulegen. Wegen seiner grundsätlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht diese Option ausdrücklich zugelassen.

(fw)

 

 

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Forderung nach kostenlosen Tampons in Freiburg nimmt erste Hürde https://www.baden.fm/nachrichten/forderung-nach-kostenlosen-tampons-in-freiburg-nimmt-erste-huerde-736429/ Wed, 21 Apr 2021 07:16:23 +0000 https://www.baden.fm/?p=736429

Eine Mehrheit im Freiburger Gemeinderat hat dem Antrag bis auf Weiteres grünes Licht erteilt

Die Stadt Freiburg geht ab sofort der Frage nach, unter welchen Bedingungen sie möglicherweise schon bald kostenlose Damenhygiene-Artikel auf öffentlichen Toiletten und anderen Orten bereitstellen könnte. Das hat eine Mehrheit der Fraktionen im Freiburger Gemeinderat am frühen Dienstagabend (21.04.2021) entschieden. Die Verwaltung im Rathaus soll sich dafür in den nächsten Wochen und Monaten ein genaues Konzept ausdenken und dann vorlegen, was das Ganze kosten würde.

Im Detail geht es dabei um das Angebot von Tampons und Binden auf allen kommunalen Frauen- und Unisextoiletten im Stadtgebiet und teils auch auf Männertoiletten. Auch ein zusätzlicher Modellversuch in ausgewählten öffentlichen Gebäuden, die besonders viele Besucher haben, ist geplant.

Kostenfrage noch unklar - geprüft wird Angebot auf öffentlichen Toiletten, in frequentierten Gebäuden und vielleicht auch in der Gastronomie

Ein Extra-Augenmerk sollen die Planer außerdem auf Angebote der Wohnungslosenhilfe legen, sodass auch obdachlose Frauen in Freiburg einen einfachen Zugang zu solchen Hygieneprodukten hätten. Denkbar wäre aus Sicht des Gemeinderats grundsätzlich auch ein Ausweitung des Angebots auf die bestehende "Nette Toilette"-Initiative in teilnehmenden Freiburger Restaurants, Cafés und Kneipen.

Damit alles hygienisch bleibt, könnten Bezahlautomaten zum Einsatz kommen. Um dadurch keine finanzielle Belastung entstehen zu lassen, könnte es das eingeworfene Geld beim Kauf des Tampons wieder zurückgeben, so die Idee.

Endgültige Entscheidung dürfte erst in einigen Monaten fallen

Sobald das finale Konzept steht, sollen die städtische Frauenbeauftragte und die Gender- und Diversity-Experten der Stadt dazu eine Einschätzung abliefern und dann noch einmal der Gemeinderat darüber abstimmen. Das könnte nach Einschätzung der Unterstützer des Antrags mindestens drei Monate oder länger dauern.

Die Freiburger Gemeinderatsfraktionen von JUPI, Grünen und Eine Stadt für Alle hatten sich für den Vorstoß stark gemacht, weil sie Frauen im Alltag diskriminiert sehen: Weil sie für ihre Hygieneprodukte zahlen müssen, sei das gerade für ärmere Mädchen und Frauen eine finanzielle Belastung im Alltag und gleichzeitig auch eine Ungleichbehandlung. Mit der Initiative wollen die Fraktionen auch dafür sorgen, öffentliche Tabus im Umgang mit dem Thema Menstruation abzubauen.

In Teilen von Frankreich, der Schweiz und vor allem Schottland sind vergleichbare Angebote bereits Normalität. In Deutschland wäre die Stadt Freiburg damit bei den Kommunen einer der bundesweiten Vorreiter, sollte sie sich am Ende für das Projekt entscheiden.

(fw)

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Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Freiburger Betretungsverbot ab https://www.baden.fm/nachrichten/verwaltungsgericht-lehnt-eilantrag-gegen-freiburger-betretungsverbot-ab-623000/ Thu, 26 Mar 2020 10:28:37 +0000 https://www.baden.fm/?p=623000

Er hat sich in seiner Freizeit eingeschränkt gefühlt und war deshalb vor Gericht gezogen

Das Betretungsverbot der Stadt Freiburg für den öffentlichen Raum gilt auch weiterhin. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht am Mittwoch (25.03.2020) entschieden und damit den Eilantrag eines Berufspendlers aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Noch bevor die Bundesregierung die deutschlandweiten Kontaktverbote beschlossen hatte, war der Mann gegen die Allgemeinverfügung aus dem Freiburger Rathaus vor Gericht gezogen.

Als technischer Prüfer hätte er eigentlich Ende März einen zweitägigen Arbeitseinsatz im Breisgau gehabt. Der Mann sah sich durch das Betretungsverbot daran gehindert, während seines Aufenthaltes in Freiburg Arbeitskollegen zu treffen oder seine Freizeit frei gestalten zu können.

Richter sehen keinen Vorteil für den Mann, wenn das Verbot gekippt worden wäre

Der zuständige Verwaltungsrichter hält bereits diesen Eilantrag schon für unzulässig. Er musste deshalb gar nicht erst darüber entscheiden, ob das Betretungsverbot selbst als solches rechtmäßig ist oder nicht, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Gerichts. In der Urteilsbegründung steht, dass dem Antragsteller in der Sache das Rechtsschutzbedürfnis fehlt:

Das heißt, es hätte für ihn keine Vorteile, wenn das Betretungsverbot der Stadt plötzlich nicht mehr gelten würde. Denn der Mann hätte seine Freizeit ja weiterhin draußen im Freien verbringen können, beispielsweise bei Spaziergängen oder Sportaktivitäten - nur eben nicht mehr mit Treffen mit Kollegen oder Freunden.

Vor diesem Hintergrund gehen die Freiburger Richter außerdem davon aus, dass auch die entsprechende Verordnung des Landes Baden-Württemberg ähnlich zu werten sei. Die Stadt Freiburg begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Betreungsverbot ist nach Ansicht des städtischen Rechtsamtsleiters Matthias Müller sehr wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Stadtverwaltung sei deshalb froh, dass die Verfügung, die unter großem Zeitdruck auf juristischem Neuland erarbeitet wurde, nun auch der gerichtlichen Prüfung standgehalten hat. Der Beschluss des Freiburger Landgerichts zu dem Fall ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. 

Inzwischen gelten noch strengere Regeln der Bundesregierung

Freiburg hatte als eine der ersten Großstädte in Deutschland so genannte Betretungsverbote für den öffentlichen Raum eingeführt, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dabei hat es sich nicht um Ausgangssperren im klassischen Sinn gehandelt, sondern nur um bestimmte Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Ähnlich, wie inzwischen auch der Bund seine Kontaktverbote erlassen hat, ging es dabei vor allem darum, Menschenansammlungen von mehr als drei Personen am gleichen Ort zu verhindern. Mittlerweile gilt hier sogar bundesweit eine Grenze von maximal zwei Menschen - Mitglieder des gleichen Haushalts wie Eltern und Kinder sind davon ausgenommen.

Wer kann, sollte das Haus nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen, lautet der Appell. Spaziergänge an der frischen Luft und andere Aktivitäten bleiben aber erlaubt - solange ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und die Personengrenze nicht überschritten wird.

(fw)

 

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Martin Horn ist jetzt auch offiziell Oberbürgermeister von Freiburg https://www.baden.fm/nachrichten/martin-horn-ist-jetzt-auch-offiziell-oberbuergermeister-von-freiburg-474146/ Wed, 06 Mar 2019 12:33:11 +0000 https://www.baden.fm/?p=474146

Bisher durfte er eigentlich nur den Titel Amtsverweser tragen, damit ist jetzt Schluss

Freiburgs OB-Wahlsieger Martin Horn ist ab sofort auch offiziell Oberbürgermeister von Freiburg. Entschieden hat das am Dienstag (05.03.2019) in höchster Instanz der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, nach den Klagen der bundesweit bekannten, abgewiesenen Mitbewerberin Friedhild "Fridi" Miller.

Diese wollte die Wahl anfechten lassen und hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg gegen die beiden Wahlgänge Einspruch eingelegt. Im Anschluss war sie in nächster Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen.

Klage von Dauerkandidatin endgültig abgewiesen

Dort kommen die Richter jetzt zu dem Ergebnis, dass mögliche Fehler oder Versäumnisse bei der Durchführung der Wahl keinen Einfluss auf das Resultat der beiden Wahlgänge hatten - zumal Horn aus ihrer Sicht ja auch eine recht deutliche Mehrheit für sich gewinnen konnte und es keine Entscheidung einzelner, weniger Stimmen war.

Die Klägerin Miller war in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos bei Bürgermeisterwahlen in ganz Deutschland angetreten. Sie hatte danach immer wieder über den Rechtsweg versucht, die Ergebnisse anzufechten. Das Freiburger Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz Zweifel an ihrer Prozessfähigkeit geäußert. Für den Verwaltungsgerichtshof haben diese Überlegungen jedoch keine Rolle gespielt.

Seine Entscheidung ist nun rechtskräftig und kann auch nicht weiter angefochten werden. Für Martin Horn bedeutet das, dass er ab sofort alle Pflichten und Rechte eines Oberbürgermeisters ausüben darf - so erhält er jetzt auch erstmals ein eigenes Stimmrecht bei Abstimmungen im Gemeinderat.

(fw)

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Entscheidung über Frauennachttaxi in Freiburg soll fallen https://www.baden.fm/nachrichten/entscheidung-ueber-frauennachttaxi-in-freiburg-soll-fallen-162072/ Tue, 14 Nov 2017 10:46:41 +0000 https://www.baden.fm/?p=162072

Es geht darum, dass gerade Frauen nachts sicher aus der Innenstadt wieder nach Hause kommen sollen

In Freiburg stimmt der Gemeinderat am späten Dienstagnachmittag (14. November 2017) über ein mögliches Frauennachttaxi ab. Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt, dem Freiburger Polizeipräsidium und dem Land Baden-Württemberg war die Idee entstanden, weiblichen Fahrgästen zu bestimmten Zeiten vergünstigte Fahrpreise für Taxis in Freiburg anzubieten.

Für 7 Euro am Wochenende bis vor die eigene Haustür

In den nächsten auf Samstag und Sonntag und auch vor Feiertagen sollen dann abends vier Großraumtaxis mit jeweils acht Sitzplätzen im Stadtgebiet unterwegs sein. Sie bringen die Frauen dann für einen Pauschalpreis von 7 Euro bis vor die eigene Haustür. Auf Bedarf können noch weitere Taxis nachrücken, falls die Kapazität nicht ausreicht.

Insgesamt dürfte die Maßnahme die Stadt fast 116.000 Euro pro Jahr kosten. Der Eigenanteil der Fahrgäste dürfte dabei knapp die Hälfte der Kosten wieder einfahren, so Berechnungen der Stadtverwaltung. Deshalb will der Freiburger Haushalt am Ende rund 60.000 Euro pro Jahr für das neue Frauennachttaxi bereitstellen.

Entscheidung fällt am Dienstagnachmittag

Falls der Gemeinderat der Vorlage zustimmt, könnte das Konzept schon zum Fahrplanwechsel der VAG am 10. Dezember 2017 starten und damit die ersten Taxis ihren Betrieb aufnehmen. Nach einer Erprobungsphase von einem Jahr könnte die Stadt ihre Pläne dann noch einmal anpassen und die Tickets für das Nachttaxi bei entsprechender Nachfrage auch an den Fahrscheinautomaten der VAG anbieten.

Das grüne Licht der Freiburger Stadträte gilt als ziemlich wahrscheinlich. Im Vorfeld hatten sie bereits einem Grundsatzbeschluss zugestimmt. Freiburg hatte bereits zwischen 1991 und 2003 ein ähnliches Modell getestet und es anschließend aus Spargründen eingestellt. Gegen Ende hatten damals rund 8500 Frauen das Angebot pro Jahr genutzt.

(fw)

 

 

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Luxemburg: Privatleute dürfen ihr Haus per Kamera überwachen https://www.baden.fm/nachrichten/welt/luxemburg-eugh-entscheidet-ueber-datenschutz-bei-privaten-ueberwachungskameras-76452/ Thu, 11 Dec 2014 13:40:34 +0000 http://www.baden.fm/nachrichten/luxemburg-eugh-entscheidet-ueber-datenschutz-bei-privaten-ueberwachungskameras-76452/ Dream a Little Dream of Me lesbian porn Wear it strictly as a suit in professional settings
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Straßburg: EU-Parlament stimmt für Netzneutralität https://www.baden.fm/nachrichten/deutschland-nachrichten/strassburg-eu-parlament-stimmt-fuer-netzneutralitaet-46144/ Thu, 03 Apr 2014 14:15:39 +0000 http://www.baden.fm/nachrichten/strassburg-eu-parlament-stimmt-fuer-netzneutralitaet-46144/