Das Urteil gegen den sogenannten Waldläufer von Oppenau, Yves R., ist rechtskräftig. Wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff und Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubtem Waffenbesitz muss der 32-Jährige für drei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet abgelehnt.
In erster Instanz wurde Yves R. am 19.02.2021 vor dem Landgericht Offenburg verurteilt. Im Revisionsverfahren ging es in erster Linie darum, ob der Angeklagte tatsächlich eine Geiselnahme begangen hatte. Hier teilte der Bundesgerichtshof die Auffassung des Offenburger Landgerichts. Der Beschuldigte hatte im Sommer 2020 zwei Polizisten mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe entwaffnet und sie kurzzeitig als Geisel genommen. Anschließend floh er in den Wald, wo er tagelang untertauchte. Die Suche nach Yves R. hatte bundesweit großes Medieninteresse geweckt.
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Muss der Fall von Dienstwaffen-Räuber Yves R. neu verhandelt werden? Der sogenannte Waldläufer von Oppenau, der im Juli 2020 vier Polizisten entwaffnet hatte und anschließend fünf Tage vor der Polizei geflohen war, war vom Offenburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung des 32-Jährigen hat am Donnerstag (25.02.2021) angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
Drei Jahre Haft wegen Geiselnahme lautete vergangene Woche das Urteil des Landgerichts Offenburg gegen den geständigen Mann, der bei seiner Ergreifung einen Polizisten mit einem Beil am Fuß verletzt hatte. Die Anwälte des Verurteilten kritisieren, das Urteil sei rechtlich falsch. Es habe keine Geiselnahme gegeben, so die Verteidigung. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. Wenn dieser die Revision zulässt, könnte es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen.
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Im Prozess gegen den 32-jährigen Yves R., der im vergangenen Sommer mehrere Polizeibeamte entwaffnet hatte und anschließend untergetaucht war, wurde dem Angeklagten von einem Psychologen eine teilweise verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt - zumindest während der Festnahme, im Zuge derer er einen Polizisten mit einem Beil verletzt hatte. Die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft werden für den Nachmittag, ein Urteil für Freitag (19.02.2021) erwartet.
Als "Waldläufer von Oppenau" wurde Yves R. bekannt, nachdem er im Juli 2020 vier Polizeibeamte in einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte entwaffnet, als diese ihn kontrollierten wollten, und sich anschließend über Tage hinweg eine spektakuläres Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei geliefert hatte. Mit einem Großaufgebot hatte die Polizei über fünf Tage nach dem Mann, der sich hervorragend in den Wäldern um Oppenau auskennt. Der Prozess gegen den 32-Jährigen, der unter anderem wegen Geiselnahme angeklagt ist, nähert sich nun seinem Ende. Ein Psychologe attestierte R. am Dienstag (16.02.2021) eine verminderte Schuldfähigkeit für den Zeitpunkt seiner Festnahme, nicht aber für die Entwaffnung der Polizisten.
Yves R. leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, glaubt Gutachter Stephan Bork und teilte diese Einschätzung am Dienstag am dem Gericht mit. Im Moment der Festnahme habe sich der "hungrige, durstige und übernächtigte Mann in einer affektiven Ausnahmesituation befunden - und in einer für ihn ausweglosen Pattsituation", so der Psychologe. Im Zuge seiner Festnahme hatte R. einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt.
Sein Verständnis von Ehre habe es für den Angeklagten unmöglich gemacht, aufzugeben. Gleichzeitig habe er die gestohlenen Dienstwaffen der Polizisten bis zuletzt nicht benutzen wollen, sondern trat den Beamten mit einem Beil gegenüber. Als R. dann von einem Taser getroffen worden sei, habe er mit dem Beil in Richtung des Schmerzreizes geschlagen und den Polizisten getroffen. Für den Gutachter sei Yves R. ein "intelligenter Mann, der in seinen Verhaltensmustern jedoch deutlich von gesellschaftlich akzeptierten Normen abweiche." Am Freitag wird wohl das Urteil gegen den 32-Jährigen gesprochen.
(br/dpa)