Click + Collect – baden.fm https://www.baden.fm Das Radio für Freiburg und Südbaden. Aktuelle Nachrichten, Videos und Veranstaltungen aus der Region. Mit Livestream, Ticketshop und Mediathek. Fri, 23 Apr 2021 13:26:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 https://www.baden.fm/wp-content/uploads/2016/06/cropped-badenfm-32x32.png Click + Collect – baden.fm https://www.baden.fm 32 32 Bundes-Notbremse – diese Regeln gelten dann in Südbaden https://www.baden.fm/nachrichten/bundes-notbremse-diese-regeln-gelten-dann-in-suedbaden-737229/ Fri, 23 Apr 2021 13:26:00 +0000 https://www.baden.fm/?p=737229

„Click & Meet“ aktuell möglich

Ab Samstag (24.04.2021) gilt in ganz Deutschland die einheitliche Bundes-Notbremse. Ab einem Inzidenzwert von über 100 gelten dann verschiedene Verschärfungen in den Landkreisen. Lockerungen gibt es nur, wenn die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden.

Der Bundesrat hat am Donnerstag (22.04.2021) das 4. Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Dieses enthält eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse. Sie gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. In Südbaden sind das die Landkreise Lörrach und Waldshut sowie der Ortenaukreis (Stand 23.04.2021).

Dort gilt ab Samstag (24.03.2021) unter anderem die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Zwischen 22 und 24 Uhr sind Joggen und Spazierengehen alleine erlaubt. Ansonsten darf man nur mit triftigem Grund aus dem Haus.

Schulen müssen für den Fall, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird, in den Wechselunterricht – statt dem Präsenzbetrieb – gehen. Überschreitet der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165, ist grundsätzlich nur die Durchführung von Distanzunterricht zulässig, Kitas werden geschlossen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen. Ferner darf eine Notbetreuung eingerichtet und angeboten werden.

Darüber hinaus ist bis zu einer Inzidenz von 150 das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung („Click & Meet“) möglich. Voraussetzung dafür ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer und anerkannter Coronatest (kein Selbsttest).

Außerdem müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice anbieten.

Was ab einer Inzidenz von 100 verboten?

  • die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, wie etwa Freizeitparks und Indoorspielplätzen
  • die Öffnung von Badeanstalten, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Thermen und Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Fitnessstudios
  • die Öffnung von Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetrieben
  • das Anbieten von gewerblichen Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen
  • das Betreiben von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr
  • das Betreiben von touristischen Bahn- und Busverkehren, sowie Flusskreuzfahrten
  • die Öffnung von Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Kinos, Ausstellungen und Gedenkstätten
  • die Öffnung von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes
  • die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken, etwa in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen

Was ab einer Inzidenz von 100 erlaubt?

  • der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, sowie Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel dürfen öffnen.
  • alle anderen Geschäfte des Einzelhandels dürfen unabhängig von der Inzidenz Click&Collect anbieten; darüber hinaus dürfen Geschäfte des Einzelhandels Click&Meet solange anbieten, bis die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 150 überschreitet.
  • der Betrieb von Autokinos ist zulässig.
  • Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen geöffnet werden, wenn ein angemessenes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt; der Besuch ist mit einem negativen Coronaschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) möglich.
  • die Auslieferung und Abholung von vorbestellten Speisen und Getränken ist erlaubt.
  • Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, dürfen angeboten werden; es ist eine Maske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.
  • Friseurbetriebe und Einrichtungen der Fußpflege dürfen mit der Maßgabe öffnen, dass eine Maske (FFP 2 oder vergleichbar) getragen und vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung ein negativer Coronaschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt wird.
  • die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah-oder –fernverkehr, einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen, sowie die Schülerbeförderung, bleibt – unter Einhaltung der Maskenpflicht (FFP 2 oder vergleichbar) – zulässig.
  • private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderes Haushaltes gestattet – Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen mit.
  • die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten ist allein, zu zweit, oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig; auf weitläufigen Sportanlagen, wie etwa Golf- oder Reitplätzen dürfen auch mehrere Personen oder verschiedene Gruppen Sport ausüben, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.

Die Notbremse tritt wieder außer Kraft, wenn die Schwelle von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Alle Änderungen der Corona-Verordnunge finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.

(dk)

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Landkreise Lörrach und Waldshut müssen öffentliches Leben wieder bremsen https://www.baden.fm/nachrichten/landkreise-loerrach-und-waldshut-muessen-oeffentliches-leben-wieder-bremsen-734438/ Tue, 13 Apr 2021 10:34:00 +0000 https://www.baden.fm/?p=734438

Zum Einkaufen einen Termin vereinbaren und persönlich vorbeikommen - damit ist hier erst einmal wieder Schluss

Weil die Corona-Infektionszahlen weiter steigen, müssen die beiden südbadischen Landkreise Lörrach und Waldshut die Notbremse ziehen und große Teile des öffentlichen Lebens noch einmal herunterfahren.

Der Kreis Waldshut lag mehr als fünf Tage über dem Grenzwert von 100 und zuletzt bei 131,6. Dort schließen ab Dienstag (13.04.2021) Sportstätten und Freizeitangebote wie Zoos, Museen und Galerien. Kunden dürfen im Einzelhandel außerdem nur noch vorbestellte Waren nach dem "Click&Collect"-Prinzip abholen. Nagel-, Tattoo-, und Sonnenstudios bleiben bis auf Weiteres dicht.

7-Tage-Inzidenz: Kreis Lörrach bei 131,6, Kreis Lörach bei 108

Auch im Nachbarkreis Lörrach ziehen die Infektionszahlen weiter an. Das Landratsamt hat hier beschlossen, dass die vorangegangenen Öffnungen ab Donnerstag wieder zurückgenommen werden müssen. Ab dann gelten wieder die gleichen Regeln wie in Waldshut. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Raum Lörrach aktuell bei 108. Landrätin Marion Dammann bedauert, dass ihre Behörde trotz aller Versuche, sich gegen die dritte Welle zu stellen, die Notbremse ziehen musste.

Marion Dammann (Landrätin Kreis Lörrach): "Wir müssen zu unserem großen Bedauern die Notbremse ziehen"

Sie betont, dass der Kreis dabei der allgemeinen Entwicklung in Baden-Württemberg folge, aber bei den Inzidenzzahlen trotzdem noch besser dastehe als der Landesschnitt. Dieser lag zuletzt bei rund 140.

Dammann hofft, dass der Kreis Lörrach den Grenzwert von 100 nicht nur durch konsequentes Impfen, sondern auch durch flankierende Maßnahmen wie Corona-Tests und die geplante Kontaktverfolgung über die Luca-App bald wieder unterschreiten kann. Vor diesem Hintergrund ruft sie auch noch einmal die Bürger in der Region zu erhöhter Wachsamkeit auf und sich an die gängigen Regeln wie Abstand und das Maskentragen zu halten.

Jörg Lutz (Oberbürgermeister Lörrach): "Da ist wirklich viel Frust und fast schon Verzweiflung da"

Auch Lörrachs Oberbürgermeister Jörg Lutz ist sich dessen bewusst, dass der Landkreis keine andere Wahl hatte als die Notbremse noch einmal zu ziehen. Trotzdem sei gerade in den betroffenen Wirtschaftsbranchen die Enttäuschung in der Stadt sehr groß.

Viele von ihnen hätten in den vergangenen Wochen Konzepte erarbeiten, um das Ansteckungs-Risiko bei einer Öffnung möglichst gering zu halten. Nach Einschätzung von Lutz habe das prinzipiell auch gut funktioniert.

Wissenschaft hatte schon im Vorfeld vor Rücknahme der Öffnungsschritte nach Ostern gewarnt

Der Trend zu flächendeckenden, kurzen Öffnungen und anschließender Rücknahme hatte sich vorher bundesweit in vielen Landkreisen abgezeichnet. Das Robert-Koch-Institut hatte davor gewarnt, dass während der Osterferien weniger Tests auf das Coronavirus durchgeführt wurden.

Die teils stagnierenden Fallzahlen nach Ostern seien daher nicht zuverlässig gewesen. Jetzt, da die Daten wieder eher mit dem realen Infektionsgeschehen übereinstimmen, kommt es daher in ganz Deutschland zu Schließungsschritten.

Eine Übersicht darüber, was in Ihrem Landkreis in Südbaden erlaubt ist und was nicht, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

(fw)

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Landkreis Waldshut zieht die Corona-Notbremse https://www.baden.fm/nachrichten/landkreis-waldshut-zieht-die-corona-notbremse-731179/ Mon, 29 Mar 2021 07:32:43 +0000 https://www.baden.fm/?p=731179

7-Tages-Inzidenz lag drei Tage in Folge über 100

Der Landkreis Waldshut muss die Notbremse ziehen. Ab Montag (29.03.2021) dürfen die Geschäfte nur noch Click & Collect (Terminshopping) anbieten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen wieder schließen. Wenn die Zahlen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, kann der Landkreis wieder lockern.

Am Freitag (26.03.2021) war die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Waldshut zum dritten Mal in Folge über 100. Dadurch greift die vom Land Baden-Württemberg vorgeschriebene Notbremse ab dem zweiten darauffolgenden Werktag. Da der Samstag als Werktag gilt, wirkt die Notbremse ab Montag (29.03.2021).

Zu den Maßnahmen zählen sowohl die Schließung von bestimmten Betrieben und weitere Maßnahmen:

  • Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei die Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten nicht mitgezählt werden
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten (Öffnung nach Terminvergabe). Online bestellen und im Geschäft abholen bleibt aber erlaubt.
  • Museen, Galerien, Zoos sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport wird untersagt. Das gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen wie z.B. Skiloipen.
  • Musikschulen dürfen wieder nur online unterrichten (das gilt für Musikschulen und private Musiklehrer).
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- und Sonnenstudios sowie rein kosmetische Fußpflege wird untersagt. Dies gilt nicht für Friseure und für medizinisch notwendige Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie - diese bleiben weiterhin offen.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen seien aktuell nicht vorgesehen, so der Landkreis in einer Mitteilung. Diese wäre aber ein Mittel, sollten die Zahlen nicht zurückgehen.

Wenn die Zahlen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, kann der Landkreis wieder lockern.

(dk)

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Corona-Notbremse im Ortenaukreis greift https://www.baden.fm/nachrichten/corona-notbremse-im-ortenaukreis-greift-729922/ Wed, 24 Mar 2021 10:06:18 +0000 https://www.baden.fm/?p=729922

Sieben-Tage-Inzidenz seit mehreren Tagen über 100

Die Neuinfektionen im Ortenaukreis sind zu hoch, deshalb greift ab Freitag (26.03.2021) die sogenannte „Notbremse“. Der Einzelhandel darf nur Abholgeschäfte (Click & Collect) anbieten, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.

Drei Tage in Folge ist der 7-Tage Inzidenzwert über der kritischen Marke von 100. Da ein sogenanntes diffuses Infektionsgeschehen im Ortenaukreis herrscht, also mehrere Ausbrüche in verschiedenen Regionen und nicht ein Ausbruch in einem Altenheim oder ähnliches. Deshalb greifen ab Freitag (26.03.2021) ab 0 Uhr weitere Verschärfungen:

  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet mehr anbieten, sondern „Click & Collect“ (online bestellen und abholen).
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen. Ausgenommen davon sind Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren. Dies gilt auch für private Veranstaltungen.
  • Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, müssen schließen.
  • Außen- und Innensportanlagen sind für den Amateur- und individuellen Freizeitsport geschlossen. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt.
  • In Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch Onlineunterricht zulässig.

Die Maßnahmen treten wieder außer Kraft, wenn der Ortenaukreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner feststellt.

(dk)

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Neue Vorgaben zum Verkauf von Mischsortimenten in Südbaden https://www.baden.fm/nachrichten/corona-verordnung-konkretisiert-neue-vorgaben-zum-verkauf-von-mischsortimenten-in-suedbaden-710755/ Thu, 14 Jan 2021 13:37:22 +0000 https://www.baden.fm/?p=710755

Betriebe müssen Teile ihres Angebots abtrennen

In den Innenstädten in Südbaden herrschte in den vergangenen Wochen Uneinigkeit darüber, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht. Am Donnerstag (14.01.2021) hat die baden-württembergische Landesregierung die Vorgaben zu Betrieben mit Mischsortimenten konkretisiert. Künftig dürfen nur noch Läden mit einem erlaubten Sortimentsanteil von mindestens 60 Prozent öffnen. Außerdem müssen die Teile des Angebots von den restlichen Produkten abgetrennt werden.

Click & Collect und Lieferdienst weiter erlaubt

Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten bleibt bis zum 31. Januar untersagt. Davon ausgenommen sind Abholangebote (Click & Collect) und Lieferdienste - außerdem dürfen Geschäfte geöffnet bleiben, die Produkte des täglichen Bedarfs anbieten.

Bei Betrieben mit Mischsortimenten war die Rechtslage bis jetzt nicht eindeutig. Betriebe, die überwiegend erlaubte Artikel im Sortiment haben, etwa Drogerieartikel, konnten auch Waren verkaufen, die laut Verordnung nicht gestattet sind, wie beispielsweise Spielwaren. Voraussetzung hierfür war lediglich, dass der erlaubte Sortimentsanteil überwiegt.

Sortimentsanteil von mindestens 60 Prozent

Durch diese fehlende Konkretisierung kam es zu einem uneinheitlichen Bild im Einzelhandel und zu Kritik. Am Donnerstag (14.01.2021) hat die Landesregierung die Regelung genauer ausformuliert: Der erlaubte Sortimentsanteil muss nun mindestens 60 Prozent betragen.

Das hat zur Folge, dass Betriebe mit Mischsortimenten, die diesen erlaubten Sortimentsanteil nicht erreichen, diesen abtrennen müssen und nicht mehr verkaufen dürfen, etwa Spielwaren und Parfums.

Freiburgs Bürgermeister Stefan Breiter begrüßt diese Nachsteuerung des Landes:

Der Einzelhandel hat nun Klarheit, was erlaubt ist und was nicht."

Die genauere Definition sorge dafür, dass jetzt nur die Geschäfte komplett geöffnet bleiben dürften, die der Grundversorgung dienen. Die Stadt Freiburg kündigte an, mit dem Amt für öffentliche Ordnung, die neue Regelung konsequent umzusetzen.

(dk)

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Gutschein Aktionen der Innenstädte in Südbaden https://www.baden.fm/nachrichten/gutschein-aktionen-der-innenstaedte-in-suedbaden-703029/ Mon, 14 Dec 2020 12:16:37 +0000 https://www.baden.fm/?p=703029

Gutscheine sind mit eines der beliebtesten Geschenke

Strümpfe, Krawatten oder Parfüm, das sind Geschenke die nicht immer passen. Und gerade jetzt wo wir erneut vor dem Lockdown stehen, sollten wir uns überlegen, ob es wirklich notwendig ist, in den nächsten beiden Tagen in die Städte zu fahren und noch schnell die Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Alternativen sind da natürlich immer Gutscheine, das hilft  auch den regionalen Händlern.  

Hier eine Übersicht der Städte, die Gutscheine anbieten:

Neues Konzept Click + Collect

Mit dem Blick auf den harten Lockdown haben sich Einzelhändler in Baden-Württemberg, unter Einhaltung des Corona Hygienekonzepts, ein weiteres Konzept überlegt. Click + Collect genannt. Das bedeutet, gemütlich Zuhause im Internet bestellen und die Ware dann im Laden abholen. So können die noch generierten Umsätze, bei einigen regionalen Händlern über die harte Zeit helfen. Sie erwarten Umsatzeinbußen von bis zu 40 Prozent.

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