Nach den Ausschreitungen in der Freiburger Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) hat das Amtsgericht Freiburg Haftbefehl gegen einen 28-jährigen Mann erlassen. Im Rahmen eines sogenannten beschleunigten Verfahrens soll es schon bald eine Hauptverhandlung geben, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Mittwoch (25.01.2023) auf Anfrage mit. Alle anderen Verdächtigen, die im Rahmen der Ausschreitungen in Polizeigewahrsam gekommen waren, seien dagegen wieder auf freiem Fuß.
Ein Haftbefehl im beschleunigten Verfahren kann laut Strafprozessordnung nur erlassen werden, wenn die Hauptverhandlung innerhalb einer Woche nach der Festnahme zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft hatte schon mitgeteilt, dass es im beschleunigten Verfahren im Fall der LEA um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gehen solle.
In der Freiburger Einrichtung für Asylsuchende und geflüchtete Menschen war es am Sonntag (22.01.2023) und Montag (23.01.2023) zu schweren Ausschreitungen gekommen. Laut Polizei gingen rund 40 Menschen mehrfach aufeinander los, teilweise mit Stangen, Messern und anderen Gegenständen. Mindestens acht Menschen wurden demnach verletzt. Neun Verdächtige wurden vorläufig festgenommen und kamen in Gewahrsam. Das zuständige Regierungspräsidium Freiburg überlegt nun nach eigenen Angaben, ob Menschen in andere Erstaufnahmeeinrichtungen verlegt werden können. Auch ein Krisengespräch mit Polizei und Staatsanwaltschaft ist geplant.
(dpa/rg)
Seit Ende Dezember 2022 ist die Zahl von Diebstählen hochwertiger Waren, insbesondere aus und in Kaufhäusern in der Freiburger Innenstadt, sprunghaft angestiegen. Das melden Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Freiburg in einer gemeinsamen Mitteilung. Insbesondere junge Männer, die sich häufig erst seit wenigen Tagen in Freiburg aufhielten und deren Identität in der Regel nicht sicher feststünde, entwendeten hochwertige Kleidungsstücke oder Parfüms. Alternativ würden die Täter andere Kunden, die sich auf ihren Einkauf konzentrieren, bestehlen. Oft würden Handys oder Geldbörsen aus der Tasche gezogen.
Häufig verübten die Täter ihre Diebstähle in Gruppen. So sollen Ladendetektive abgelenkt oder ein Beobachten der Taten erschwert werden. Werden sie dennoch entdeckt und der Polizei übergeben, zeigten sich die Täter in der Regel unbeeindruckt, so die Ermittler. Polizeibeamte würden oft beschimpft oder beleidigt. Bei den Tätern handelt es sich nicht selten auch um Jugendliche oder Heranwachsende.
Da eine Verfolgung schwierig sei und Täter oft untertauchten, wurde zuletzt gegen 16 Beschuldigte Haftbefehl erlassen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Gegen ebenso viele Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft Freiburg Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren gestellt. Bei diesem Verfahren findet noch am Tag der Festnahme oder am Folgetag die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg statt. Bis zur Hauptverhandlung befinden sich die Beschuldigten in polizeilichem Gewahrsam oder in Haft. Beschleunigte Verfahren können generell bei Beschuldigten, die sich voraussichtlich der Hauptverhandlung nicht stellen werden, durchgeführt werden, wenn der Sachverhalt einfach gelagert und die Beweislage eindeutig ist.
(br)
Beschleunigte Gerichtsverfahren könnten aus Sicht von Baden-Württemberg Justizministerin Marion Gentgen (CDU) dabei helfen, gegen Straftaten bei anhaltenden Protesten gegen die Corona-Maßnahmen vorzugehen. Dabei geht es aber vor allen Dingen um gewaltsame Ausschreitungen und ähnliche Vergehen. Teilnahme an verbotenen Versammlungen oder Verstöße gegen die Maskenpflicht und die Abstandsregeln gehören als Ordnungswidrigkeiten nicht dazu, sagte Gentges am Montag (20.12.2021) der Deutschen Presseagentur.
Schon am vergangenen Wochenende, als landesweit in vielen Städten die Corona-Maßnahmengegner auf die Straßen gezogen waren, habe das Justizministerium bereits mit Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien darüber beraten, ob das beschleunigte Verfahren dort zum Einsatz kommen sollte, wo es sinnvoll erscheint.
Expressurteile kommen bisher meist dann zum Zuge, wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird, denn dann ist der Sachverhalt in den meisten Fällen einfacher und die Beweislage klarer. Gentges setzt sich bereits seit einiger Zeit dafür ein, dieses rechtliche Instrument in Zukunft auszuweiten.
Ihre Pläne sehen vor, dass schon im kommenden Jahr jeweils eine Extra-Stelle bei der Staatsanwaltschaft und eine beim zuständigen Amtsgericht allein für solche beschleunigten Verfahren eingerichtet werden sollen. Bisher gibt es das so als Modellprojekt nur in Mannheim, Stuttgart, aber auch in Freiburg.
Grundsätzlich kündigt die Justizministerin Widerstand der Behörden gegen gewalttätige Demonstranten an: Sie habe nicht vor zu kapitulieren vor dem, was da stattfindet, sagt Gentges, man müsse dabei aber unterscheiden zwischen denen, die demonstrierten und das gute Recht hätten und denen, die die Grenze hin zur latenten Gewalt und Bedrohung überschritten. Diese Menschen deutlicher in den Blick zu nehmen, habe seinen Sinn, denn da passiere etwas mit unserer Gesellschaft, dem man Einhalt gebieten müsse.
dpa / (fw)
Um Gerichtsprozesse zu beschleunigen und damit die Justiz zu entlasten, möchte Baden-Württembergs neue Justizministerin Marion Gentges (CDU) im ganzen Land so genannte beschleunigte Verfahren einführen. Erste Richter in Stuttgart, Mannheim, aber auch in Freiburg haben damit bereits seit letztem Juli testweise Erfahrungen gesammelt.
Gerade unbedeutendere Vergehen von Kleinkriminellen sollen so innerhalb von wenigen Stunden nach der Tat vor Gericht landen. In über 180 Fällen war so schon ein Expressurteil am gleichen oder am nächsten Tag möglich.
Das Modellprojekt möchte Gentges jetzt auf ganz Baden-Württemberg ausweiten und sucht dafür weitere Gerichtsstandorte, wo sich die Idee ebenfalls umsetzen lässt.
Diese soll am Ende Zeit und Prozesskosten bei den kleineren Delikten sparen. Hinzu kommt, dass sich einige Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz in Deutschland für Gerichtsverfahren ansonsten teils nur schwer greifen lassen.
dpa / (fw)