Eine Reparatur in der Schweiz brachte den Zoll auf die Schliche
Weil ein 57-Jähriger seine in der Schweiz gekaufte kleine Yacht nicht verzollt hatte, wird nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen ihn ermittelt. Das Meldet das Hauptzollamt Basel. Der Mann hatte die Yacht bei der erstmaligen Einreise von der Schweiz nach Deutschland nicht beim Zoll angemeldet. Aufgrund eines Schadens am Getriebe brachte der Mann aus Schleswig-Holstein das Boot allerdings zurück in die Schweiz, um es beim Verkäufer reparieren zu lassen. Bei der erneuten Einreise nach Deutschland erfolgte dann die Kontrolle durch die Beamten.
Diese stellten schnell fest, dass die Yacht nie verzollt worden war. Sie erhoben die Einfuhrabgabe von rund 2.200 Euro. Außerdem wurde eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung geschrieben.
(br)