Eine Autokäuferin aus dem Südschwarzwald hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Sieg errungen: Sie bekommt Kosten von mehr als 2000 Euro für die Beseitigung von Rostschäden ersetzt. Die Frau hatte im Februar 2010 einen Vorführwagen gekauft. Schon ein Jahr danach gab es Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen. Der BGH hat jetzt das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom Sommer 2013 wieder hergestellt.
15. November 2024
Immer noch regionale Himbeeren auf südbadischen Märkten
"Glen Ample", "Kweli", "Versailles" sind bekannte Herbstsorten (…)
15. November 2024
1. FC Mezepotamien aus Südbadischem Fußballverband ausgeschlossen
Zweiter schwerwiegender Zwischenfall binnen eines Jahres (…)
15. November 2024
Aha-Moment: Die Geschichte des Zirkuszeltes!
Herbstzeit ist Zirkuszeit! Der Duft von Popcorn, die bunten Lichter und tolle Auftritte von Akrobaten und co. Und das alles natürlich (…)
Der baden.fm-Newsletter
Was ist gerade los in Südbaden? Immer auf dem Laufenden bleiben mit dem baden.fm Newsletter! – Aktuelle Neuigkeiten und Radioaktionen direkt auf Ihr Smartphone.