Das Landgericht Offenburg hat in dem skurrilen Fall am Donnerstag ein Urteil verkündet
Weil er für eine Zeit lang ins Krankenhaus musste, hat ein Mann in der Ortenau seinem Nachbarn rund fünf Kilogramm Gold und 30.000 Euro Bargeld anvertraut. Doch weil das Vermögen im Gesamtwert von rund 280.000 Euro am Ende auf rätselhafte Weise verschwunden ist, klagte der Geschädigte auf Schadenersatz. Dazu hat das Offenburger Landgericht am Donnerstag (31.03.2022) eine Entscheidung getroffen.
Demnach muss der Nachbar nicht für den Verlust der Reichtümer haften, weil das Gold und das Geld durch nicht näher bekannte Umstände abhandengekommen sind. Das Verschwinden der Wertgegenstände sei also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die beiden Senioren hätten außerdem keinen Vertrag geschlossen, der Nachbar hatte die Aufbewahrung nur aus reiner Gefälligkeit übernommen. Daher gibt es aus Sicht der Richter auch keinen Schadensersatzanspruch.
Vermutlich hatten sich Unbekannte über versteckte Ersatzschlüssel Zugang verschafft
Nach Angaben der Ermittler in dem Fall wurden Gold und Bargeld Ende 2019 in einem verschlossenen Waffenschrank im Keller des Nachbarn aufbewahrt. Im Januar 2020 musste der Beklagte selbst in eine Klinik. Als der Kläger nach seiner Entlassung im Februar 2020 wieder seine Wertgegenstände zurückholen wollte, kam heraus, dass die Sachen aus dem Waffenschrank verschwunden waren.
Die Polizei geht davon aus, dass jemand den Schrank wohl noch während des Krankenhausaufenthaltes mit Hilfe des Originalschlüssels geöffnet haben muss. Einbruchsspuren haben die Experten vor Ort keine gefunden.
Ein Ersatzschlüssel zur Kelleraußentür war auf dem Grundstück des Mannes versteckt. Und der Schlüssel zum Waffenschrank lag in einem Versteck im Keller. Einen Anhaltspunkt dafür, dass der beschuldigt Nachbar die Reichtümer verschwinden ließ, hat die Polizei nicht gefunden.
Das Urteil des Landgerichts Offenburg ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können in dem Fall noch Rechtsmittel einlegen.
(fw) / dpa