Das Landgericht Freiburg hat einen Messerstecher wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 19-jährige muss auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie, schreibt die BZ. Der Mann hatte im Juni letzten Jahres mehrmals auf einen 30-jährigen Schweizer eingestochen. Er überlebte schwer verletzt. Die Bluttat passierte im Innenhof der Uni Freiburg. Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung leidet.
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