Das Umweltministerium will seine Ankündigung kommendes Jahr stufenweise in die Tat umsetzen
Die grün-schwarze Landesregierung macht Ernst bei ihrer angekündigten Solarpflicht. Ab dem neuen Jahr müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden in Baden-Württemberg wie Firmendächern oder Hallen in Zukunft Photovoltaik-Anlagen angebracht werden, ebenso auf der Überdachung von Parkplätzen ab einer Größe von mindestens 35 Stellplätzen. Darauf hat das Umweltministerium am Donnerstag (30.12.2021) noch einmal hingewiesen.
Ab Mai sind auch Häuslebauer davon betroffen
Ab dem 1. Mai 2022 soll die Regelung auch erstmals Wohnhäuser betreffen: Wer dann im Südwesten ein Haus baut, muss ebenfalls eine Solaranlage auf dem Dach installieren. Umweltministerin Thekla Walker (GRÜNE) betonte, dass die Photovoltaik neben der Windenergie ein wesentlicher Bestandteil zum Ausbau der erneuerbaren Energien sei.
Der Klimawandel mache an keiner Grenze halt und nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung würde es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen, so die Ministerin. Unter anderem die Opposition hatte sich strikt gegen die Pläne der Landesregierung gewandt, weil dadurch das Schaffen von neuem Wohnraum gerade dort, wo er sowieso schon dringend benötigt werde, noch teurer werden würde.
(fw) / dpa