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Karlsruhe: Auch Hartz IV-Empfänger können Wohnung verlieren

account_circletoday 04. Februar 2015
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Einem Hartz IV-Empfänger kann die Wohnung fristlos gekündigt werden, wenn die zuständigen Behörden die fällige Miete über Monate hin nicht bezahlt haben. Das entschied der Bundesgerichtshof. "Geld hat man zu haben", urteilten die BGH-Richter mit Blick auf die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Mietern. Im konkreten Fall hatte ein Hartz-IV- Empfänger aus NRW gegen den Rausschmiss aus seiner 140 Quadratmeter großen Wohnung geklagt. Die Sozialbehörden wollten die Unterkunftskosten für eine derarte große Wohnung aber nicht akzeptieren.

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