Eilantrag des Versammlungsleiters gegen die Stadt Freiburg ist abgelehnt worden
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Freitag (10.12.2021) den Eilantrag einer Corona-Maßnahmen-Demonstration abgelehnt. Damit müssen die Teilnehmenden an der Demo „Für Freiheit, Menschlichkeit und Vernunft. Wir fordern ein Ende aller Corona-Maßnahmen“ in der Freiburger Innenstadt am Samstag (11.12.2021) ein Maske tragen.
Die Stadt Freiburg hatte am Donnerstag (09.12.2021) als Auflage für die Versammlung festgelegt, dass Versammlungsteilnehmer eine medizinische Maske tragen müssen. Der Versammlungsleiter wollte diese Maskenpflicht anfechten, ist aber am Freitag (10.12.2021) vor dem Freiburger Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Das Gericht halte:
Die Maskenpflicht nach der im Eilverfahren gebotenen überschlägigen Prüfung voraussichtlich für rechtmäßig.“
Ohne die verfügte Maskenpflicht bestünde die unmittelbare Gefahr einer Ansteckung unter den Versammlungsteilnehmern und einer Übertragung von diesen auf andere Personen. Abstände könnten nicht eingehalten werden, außerdem werden durch das Sprechen und Skandieren Aerosole und Tröpfchen freigesetzt.
Bei der Demonstration werden 1200 Menschen erwartet. Sie alle müssen eine medizinische Maske tragen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
(dk)