Mehr als 200 solcher Sicherheitsprotokolle für Strahlenmessgeräte erstellte der Strahlenfachmann ohne vorherige Prüfung
Ein Strahlenschutzfachmann des grenznahen Atomkraftwerks Leibstadt in der Schweiz (Kanton Aargau) wurde von der Schweizer Bundesanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 3.000 Franken verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten von 1.000 Franken tragen. Ihm wurde nachgewiesen, drei obligatorische Halbjahreskontrollen von Strahlenmessgeräten nicht ausgeführt und die zugehörigen Protokolle gefälscht zu haben - über 200 seien es gewesen.
In die Checklisten habe er ausgedachte Werte eingetragen. Mit den Messgeräten hätten Behälter mit nuklearen Abfällen vor dem Abtransport ins Zwischenlager Würenlingen überprüft werden sollen.
Keine eklatanten Sicherheitsmängel durch Schummelei
Grundsätzlich seien die Prüfungen Formsache und nicht essenziell wichtig, befindet die Bundesanwaltschaft - macht aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass schon kleinen Aufgaben in einem AKW von großer Bedeutung sein können. Die Messgeräte seien so robust und zuverlässig, dass eine ausbleibende Kontrolle keine direkten Sicherheitsprobleme mit sich bringe. Offenbar hatte der Mitarbeiter die Überprüfungen als nicht notwendig erachtet und aus Faulheit nicht ausgeführt. Ein Vorgesetzter war, wegen nicht vorhandener natürlicher Schwankungen bei den Werten, auf die Schlamperei aufmerksam geworden und hatte diese angezeigt.
Der verurteilte Mitarbeiter wurde entlassen. Schon des öfteren war es im AKW Leibstadt zu Vorfällen gekommen, die an der Sicherheit der Anlage zweifeln ließen.
(br)