Skurriler Rechtsstreit mit eindeutigem Urteil: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden. Die Richter gaben damit einem Mieter Recht, der geklagt hatte, weil ihm ein Teil seiner Mietkaution verwehrt wurde. Wegen Urinspritzern auf dem Marmorboden der Toilette wollte der Hausbesitzer 1900 Euro einbehalten. Das haben die Richter abgewiesen, weil der Vermieter auf die Empfindlichkeit des Bodens hätte hinweisen müssen. In der Urteilsbegründung heißt es: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet“.
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Düsseldorf: Gericht erlaubt das Pinkeln im Stehen
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