Die neuen Corona-Regeln von Bund und Land betreffen sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Menschen
Die Aussichten einen Monat vor Weihnachten sind düster. Die Corona-Zahlen dürften noch bis Heiligabend weiter steigen und steigen, schätzt die Landesregierung. Um die Dynamik einzubremsen, verschärft Grün-Schwarz erneut die Gegenmaßnahmen - vor allem für Ungeimpfte wird der Alltag immer ungemütlicher.
Eine Übersicht, was mit der neuen Corona-Verordnung künftig in welcher Warn- oder Alarmstufe für die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Lebens gilt, finden Sie hier in Form eines Dokuments zum Download (PDF, ca. 0,8MB).
Das Wort «Lockdown» wollte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag nicht in den Mund nehmen. Doch er wurde deutlich: Der Grünen-Politiker rechnet nicht damit, dass die Maßnahmen reichen, um der Pandemie Herr zu werden. «Aus dem Dilemma kommt man nur durch eins raus: Durch eine Impfpflicht», sagte er.
Zunächst muss sich das Land aber weiter aus dem Instrumentenkasten der Einschränkungen bedienen. Obwohl es viele neue Regeln für die verschiedenen Lebensbereiche gibt, hält der zuständige Sozialminister Manne Lucha (Grüne) das Werk für gut verständlich
«Ich mein': Was ist da so schwer? 2G, 2G plus, Maske, was geht, was nicht geht, die Lebensbereiche Freizeit, Sport, Beruf. Ich glaub', das bringt jeder unter.» Die wichtigsten Fragen zu den Regeln, die ab Mittwoch in der sogenannten Alarmstufe II gelten, im Einzelnen:
Wo müssen Geimpfte und Genesene künftig auch einen Test vorzeigen?
Es ist eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, weil bei zweimal Geimpften und Genesenen der Schutz nachlässt und sie sich wieder anstecken und das Virus weitergeben können. Weihnachtsmärkte sind tabu für Nicht-Geimpfte und alle anderen müssen zudem getestet sein.
Zudem sind Besucher verpflichtet, Masken zu tragen. In Theater, Oper, Kino und Konzert gilt dasselbe. In Bars, Clubs und Discos müssen Geimpfte und Genesene ebenfalls einen gültigen Test vorweisen - hier gelten auch keine Ausnahmen für Schüler unter 18.
Auch bei Volksfesten, Stadtführungen sowie Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen reicht es nicht, geimpft oder genesen zu sein. Wer eine Massage oder Nagelpflege in Anspruch nehmen möchte, muss sich künftig ebenfalls an die 2G-plus-Regel halten. Nur bei Friseuren sind Ungeimpfte mit einem PCR-Test zugelassen. In Bordellen müssen fortan Geimpfte und Genesene zusätzlich getestet sein.
Wo gibt es weitere Einschränkungen für Ungeimpfte?
Schon seit einer Woche gilt im Südwesten die Alarmstufe I (ab 390 belegten Intensivbetten), bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Zudem dürfen sie sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.
Nun kommen weitere Einschränkungen hinzu: In Stadt- und Landkreisen, die über einer 7-Tage-Inzidenz von 500 liegen, dürfen Ungeimpfte von 21.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens nicht mehr ohne triftigen Grund auf die Straße. Solche Gründe sind zum Beispiel der Weg zur Arbeit, Besuch von Ehe- oder Lebenspartner, Teilnahme an Versammlungen und Sport im Freien, aber nicht in Sportanlagen. Die Sperrstunden dürften zunächst etwa in der Hälfte der Kreise gelten, die schon über dem Grenzwert liegen.
Einkaufen gehen wird für nicht Geimpfte ebenfalls stark eingeschränkt. In Corona-Hotspots dürfen künftig nur noch Geimpfte und Genesene in Geschäfte und auf Märkte - die Regel gilt jedoch nicht für die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln.
Wer im Südwesten reisen und woanders übernachten möchte, muss künftig ebenfalls nachweisen, dass sie oder er geimpft oder genesen ist. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die dienstlich unterwegs sind. Ihnen reicht ein aktueller Test. Die Regel für Hotels und Pensionen gilt auch schon in der Alarmstufe I.
Was gilt im Fußballstadion?
Volle Stadien wird es zunächst nicht mehr geben. Die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen werden wieder beschränkt. Die Vereine dürfen nur die Hälfte ihrer Kapazität nutzen. Die Obergrenze liegt bei 25 000 Zuschauer. Auch hier gilt, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Test brauchen.
Was muss ich in Bussen und Bahnen beachten?
Wer U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse nutzen will, muss von diesem Mittwoch an einen 3G-Nachweis dabei haben. Mitfahren kann nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt aber nicht nur im Südwesten, sondern deutschlandweit. Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren sind hier ausgenommen.
Weitere Fragen?
Um Antworten auf Detailfragen zur Auslegung der neuen Corona-Verordnung liefern zu können, hat die grün-schwarze Landesregierung bereits ein erstes FAQ online gestellt. Dort finden Sie nicht nur den genauen Wortlaut der neuen Verordnung, sondern können bereits die gängigsten Fragen zu den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens finden.
(dpa)