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In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern dürfen ab sofort zwei Pässe behalten. Das Gesetz sieht vor, dass derjenige beide Pässe behalten darf, der bis zum 21. Geburtstag entweder acht Jahre hier gelebt- oder sechs Jahre lang hier eine Schule besucht hat. Bisher mussten sie sich spätestens zum 23. Geburtstag zwischen deutschem Pass und Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes entscheiden. Das betrifft etwa eine halbe Million Menschen.