Die Landesregierung möchte mit diesen neuen Regeln ab Donnerstag die anrollende vierte Welle eindämmen
Zur Eindämmung der anlaufenden vierten Corona-Pandemiewelle soll ab Donnerstag (16.09.2021) in Baden-Württemberg das neue mehrstufige Alarmsystem in Kraft treten.
Dafür spielen dann die bisherigen 7-Tage-Inzidenzen keine große Rolle mehr für die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger im Alltag, sondern vor allen Dingen die Lage in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Sobald es dort besonders voll wird, drohen den neuen Regeln zufolge Einschränkungen - und das vor allen Dingen für Menschen, die noch keine vollständige Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben.
Ab Donnerstag gibt es im Land dann drei unterschiedliche Eskalationsstufen, jeweils mit eigenen Beschränkungen für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens. Ausschlaggebend dafür sind zwei Werte: Zum einen die so genannte Hospitalisierungsinzidenz.
Die beschreibt, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche wegen einer Covid-19-Infektion ins Krankenhaus müssen. Zum anderen die genaue Auslastung der Intensivbetten im Land mit Corona-Patienten, also der so genannte AIB-Wert.
Auslastung von Krankenhäusern und Intensivstationen wird für mögliche Einschränkungen ausschlaggebend
Zuletzt lag Baden-Württemberg da seit Dienstag bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 2,25. Klettert dieser Wert über die Grenze von 8 oder müssen mehr als 250 Coronavirus-Patienten auf den Intensivstationen versorgt werden, dann tritt künftig die erste Warnstufe in Kraft.
Ungeimpfte müssen dann für öffentliche Veranstaltungen in geschlsosenen Räumen einen PCR-Test vorlegen. Und auch auf die Kontaktregeln hat die Warnstufe bereits Auswirkungen. Für Ungeimpfte gilt dann, dass sich ein Haushalt nur noch mit fünf anderen Menschen treffen darf.
Sobald die Hospitalisierungsinzidenz über 12 steigt oder die Intensivstationen mit mehr als 390 Covid-19-Patienten beschäftigt sind, greift dann als zweiter Schritt die Alarmstufe. Dabei tritt dann in Resturants, Kinos, Galerien, Mussen, Volksfesten oder Messen das 2G-Prinzip in Kraft:
Dort haben dann nur noch nachweislich Genesene oder vollständig Geimpfte Zutritt - alle anderen müssen draußen bleiben, selbst wenn sie einen negativen Test vorweisen. Und in der Alarmstufe dürfen sich ungeimpfte Menschen dann nur noch mit einer anderen Person treffen.
Kretschmann: Maßnahmen sollen keine Strafaktion gegen Ungeimpfte sein
Am Ende kommt das für diese Gruppe einem weitgehenden Ausschluss von weiten Teilen des öffentlichen Lebens gleich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) betont, dass es sich aber nicht um eine "Strafaktion" handeln soll, sondern um den Schutz der Gesellschaft. Für die Bevölkerungsgruppen, die sich zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung nicht impfen lassen können, sind Ausnahmen von den Regeln vorgesehen.
Auch Schwangere und stillende Mütter, für die es erst seit wenigen Tagen eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt, sind in Baden-Württemberg von der PCR-Pflicht und der 2G-Beschränkung ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Einschränklungen grundsätzlich ebenfalls nicht. Für sie gibt es eigene Regeln an den Schulen und Kitas im Land.
Dort, wo zwei unterschiedliche Vorgaben aufeinandertreffen, gilt dann meist die strengere von beiden: So müssen Ungeimpfte zum Feiern in Clubs einen PCR-Test vorlegen. In der Warn- und Alarmstufe herrscht für sie wegend der 2G-Regel Tanzverbot, selbst dann, wenn es sich um jugendliche Diskobesucher handelt. Auf der anderen Seite gilt bei Übernachtungen in Hotels weiterhin die 3G-Regeln, nur in der Alarmstufe wird für Ungeimpfte ein PCR-Test nötig.
Zugang zu Supermärkten und Co. bleibt für alle gewährleistet
Beim Einkaufen gibt es im Vergleich zu bisher keine großen Änderungen - zumindest in der Basis- und der Warnstufe. Erst in der Alarmstufe werden für Ungeimpfte dann Coronatests wieder Pflicht. Für's Shopping reicht dann aber nach Vorgabe der Landesregierung ein Antigen-Schnelltest aus. Und Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Tankstellen, sowie Abhol- oder Lieferdienste sind grundsätzlich von den Einschränkungen ausgenommen.
Und auch beim Arbeiten könnte mit den beiden neuen Stufen wieder häufiger getestet werden: Ab der Warnstufe müssen alle Mitarbeiter und Selbstständige, die direkten Kontakt zu Kunden, Besuchern, Lieferanten oder Dienstleistern haben sich zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Ungeimpften zahlt das Land dabei im Quarantänefall ab sofort keine Verdienstausfälle mehr. Die Gewerkschaften ver.di und DGB hatten das zuletzt scharf kritisiert.
dpa / (fw)