Nach einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren soll ab Februar 2022 die Hauptverhandlung starten
Im Lärm-Streit um das neue Bundesliga-Stadion des SC Freiburg hat sich am Donnerstag (12.08.2021) nun auch das Freiburger Verwaltungsgericht zum weiteren Vorgehen in Sachen Abendspielverbot zu Wort gemeldet.
Aus einem Schreiben, das der baden.fm-Redaktion vorliegt, geht hervor, dass bei der angekündigten mündlichen Verhandlung auch Lärmgutachter angehört werden sollen und ein Vor-Ort-Termin bei den Klägern angepeilt wird. Sechs Anwohner waren vor Gericht gezogen, weil sie an den Spieltagen des Fußball-Bundesligisten massive Ruhestörungen befürchten.
Erstes Verbot des Verwaltungsgerichtshof ist aus rechtlicher Sicht unanfechtbar
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte ihnen in einem Eilverfahren zu Teilen Recht gegeben und bestimmte Spiele zu den Ruhezeiten in einem ersten Schritt unanfechtbar verboten. Nun soll die eigentliche Hauptverhandlung zu dem Fall langsam ins Rollen kommen.
In dem umfangreichen Verfahren wird es auch darum gehen, welche Lärmschutzverordnung am Ende bei dem Rechtsstreit anzuwenden ist: Die bisherige oder die neue Version, die die Bundesregierung vor Kurzem auf die Wege gebracht hat.
Die gesetzliche Neuregelung, die zum Ende des Jahres 2021 in Kraft treten wird, sollte eigentlich dafür sorgen, dass zumindest für die Durchführung von Abendspielen Rechtssicherheit besteht. Ob das nun auch in Freiburg so kommen wird, darüber müssen erst die Richter in Freiburg entscheiden.
Prozess könnte noch Ende 2021 starten, voraussichtlich aber erst im Frühjahr
Seit Anfang Juli 2021 liegen dem Gericht alle schriftlichen Stellungnahmen der verschiedenen beteiligten Seiten vor. Weil sehr viele unterschiedliche Akteure an dem Verfahren beteiligt sein werden, gestaltet sich nach Auskunft des Verwaltungsgerichts die Suche nach konkreten Verhandlungsterminen ziemlich schwierig.
Angepeilt ist ein Prozessstart im Februar 2022, unter Umständen auch noch im laufenden Jahr. Genauer lässt sich das aber noch nicht klären.
Dort sollen sich dann neben den klagenden Anwohnern auch Vertreter von SC Freiburg, der Stadt Freiburg, des Regierungspräsidiums und des Landes Baden-Württemberg zusammensetzen und mündlich ihre Sicht der Dinge schildern.
Bisher war keine Einigung zwischen den beiden Seiten in Sicht
Alle Versuche, den Streit außergerichtlich oder im Rahmen eines Vergleichs zu lösen, waren bisher gescheitert. Auch die letzten Schreiben des SC Freiburg an die Anwohner, in denen der Verein um eine einvernehmliche Lösung geworben hatte, blieb nach Informationen des Gerichts unbeantwortet.
Sollte das Verwaltungsgericht in dem Hauptverfahren am Ende zur gleichen Auffassung kommen wie der Verwaltungsgerichtshof im ersten Eilverfahren, dann dürften im neuen Fußballstadion tatsächlich nach 20 Uhr und sonntags zwischen 13 und 15 Uhr keine Bundesligapartien oder Vorbereitungsspiele stattfinden.
(br) & (fw)