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Verwaltungsgericht kippt das Glasverbot auf dem Platz der alten Synagoge in Freiburg

Gemeinderatsmitglieder der JUPI-Fraktion hatten geklagt

Das von der Stadt Freiburg für den Platz der alten Synagoge angeordnete Glasverbot am Wochenende ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Mittwoch (21.07.2021) entschieden.

Das Gericht gibt damit dem Eilantrag der Mitglieder der Freiburger Gemeinderatsfraktion JUPI statt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Auch die Stadtverwaltung wurde heute über die Entscheidung informiert und will den Gerichtsbeschluss in den kommenden Tagen auswerten.

Stefan Breiter (Ordnungsbürgermeister Stadt Freiburg): "Es hat für Ruhe gesorgt. Wir sind von unserer Maßnahme überzeugt gewesen und wir haben ja auch gespürt, dass es gewirkt hat."

Die Stadt Freiburg hatte Anfang Juli per Allgemeinverfügung das zeitweilige Glasverbot an Wochenenden zwischen 20 und 5 Uhr beschlossen - zunächst befristet bis zum 01.08.2021. Grund waren Ausschreitungen am beliebten Platz vor dem Stadttheater, die sich unter anderem in Flaschenwürfen gegen Polizisten Bahn gebrochen hatten.

Begründungen für das Glasverbot sind laut Gericht nicht ausreichend

Die Gemeinderatsfraktion JUPI hatte sich daraufhin per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Freiburg gewandt - ebenso die Fraktionsmitglieder als Privatpersonen. Diesem gab das Gericht nun statt. Die klagenden Personen würden in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz) verletzt.

Auch fehle es an der für ein solches Verbot erforderlichen konkreten Gefahr, dass herumstehende Flaschen grundsätzlich als Wurfgeschosse genutzt werden könnten, so das Gericht. Zudem habe sich die Lage an den letzten Wochenenden offensichtlich entspannt.

Das Glasverbot könne darüber hinaus auch nicht mit Verletzungsgefahren durch Glasscherben begründet werden. Fotos zeigten deutlich, dass die Verschmutzungen auf dem Platz an Wochenenden nicht durch Glasbruch entstünden.

Schilder könnten unter Umständen schon am Freitag abmontiert werden

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Der für die öffentliche Ordnung in Freiburg zuständige Bürgermeister Stefan Breiter (CDU) verteidigt im baden.fm-Interview das grundsätzliche Konzept, das hinter der Maßnahme stand, respektiert das gerichtliche Urteil aber.

Falls die Stadt bei den jetzt anstehenden Prüfungen zu keinem anderen Ergebnis kommt, dann könnte das Verbot schon zum nächsten anstehenden Termin am Freitag fallen. Dennoch sei das Verbot aus Sicht der Stadtverwaltung ein voller Erfolg gewesen, da es für mehr Sicherheit für alle Anwesenden auf dem Platz gesorgt habe, so Breiter. Im regelmäßigen Austausch mit den vor allem jungen Besuchern auf dem Platz habe es so gut wie keine kritischen Stimmen gegen das Glasflaschenverbot gegeben.

Zusätzliche Freiräume sollen abendlichen Andrang auf Innenstadt an den Wochenenden entzerren

Viel mehr ging es dabei oft darum, dass Freiburg als zweitjüngste Stadt Deutschlands zu wenige öffentliche Flächen bietet, an denen sich Bürger treffen können ohne direkt etwas konsumieren zu müssen, so das Fazit des Bürgermeisters. Er verweist deshalb nun auf die neue Initiative aus dem Rathaus, das Besucheraufkommen an den Wochenenden ein wenig zu entzerren.

Dafür sollen jetzt im Eschholzpark im Stadtteil Stühlinger niederschwellige Angebote entstehen mit Sitzmöglichkeiten, gemütlicher Beleuchtung, Toilettenhäuschen und möglichst günstigen Getränken, um die Menge an Feiernden noch besser von der ohnehin schon vollen Altstadt auf die anderen Stadtgebiete zu verteilen.

Auch wenn das Glasverbot am Platz der Alten Synagoge jetzt wegfällt, appelliert die Stadtverwaltung an alle Nutzer des Platzes, trotzdem freiwillig auf das Mitführen von Glasbehältnissen zu verzichten, um keine Scherben zu hinterlassen oder für gefährliche Wurfgeschosse wie in der Vergangenheit zu sorgen.

(br) & (fw)