Der Landtag möchte über die neue Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause Ende Juli entscheiden
Im laufenden Streit um eine drastische Gebührenerhöhung für parkende Anwohner in Freiburg zeichnen sich die nächsten Schritte ab. Die dafür notwendige Gesetzesänderung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause des Landtags in Kraft treten. Nach Freiburg wollen nun auch weitere Städte und Gemeinden im Südwesten nachziehen und planen ähnliche Schritte.
In Freiburg sehen die Pläne eine Erhöhung der Parkgebühr um den Faktor Zwölf vor, von bisher 30 Euro pro Jahr und Auto auf künftig 30 Euro im Monat. Die genauen Kosten sollen dabei aber auch von der Größe des jeweiligen Fahrzeugs abhängen.
Einnahmen von rund 4,4 Millionen Euro erwartet
Für Sozialhilfeempfänger oder Menschen mit Behinderung sind Ausnahmen geplant. Freiburg hatte über die Parkgebühren von Anwohner zuletzt 365.000 Euro pro Jahr verdient. Mit der Erhöhung werden es dann fast 4,4 Millionen Euro.
Die zusätzlichen Einnahmen möchte die Stadtverwaltung in die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen und energetische Sanierungsprojekte stecken. Das Verkehrsministerium sieht in dem Vorhaben außerdem eine Möglichkeit, mehr Menschen zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen.
Opposition findet Gebührenerhöhung unsozial
Heftige Kritik kommt unter anderem von der Opposition im Stuttgarter Landtag. Die FDP hält die geplante Anhebung der Kosten für das Anwohnerparken für unsozial. Liberalen-Verkehrsexperte Christian Jung sagte vor allem mit Blick auf die Grünen und Teile der SPD in den Gemeinderäten der betroffenen Städte:
Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, ob dort nur noch sehr gut situierte Menschen und Familien leben sollen und Geringverdiener bei der ohnehin schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt von dort verdrängt werden.
Ganz ähnlich wie Freiburg möchte auch die Stadt Tübingen das Anwohnerparken deutlich teurer machen. In Karlsruhe und Ulm stehen vergleichbare Pläne in den Startlöchern. Konstanz möchte noch abwarten, wie die Vorgabe vom Land aussehen wird.
Bisher galt bundesweit eine Obergrenze von maximal 30,70 Euro im Jahr für Anwohner. Die wurde allerdings im Sommer 2020 vom Bund gekippt. Künftig dürfen die Bundesländer eigene Gebührensätze festlegen oder die Aufgabe so wie in Baden-Württemberg an die einzelnen Städte und Gemeinden weitergeben.
dpa / (fw)