Außengastronomie, Restaurant, Straßencafe, Biergarten, © Pixabay (Symbolbild)

Vergrößerte Außenflächen für Handel und Gastronomie in Freiburg genehmigt

Die Stadt Freiburg genehmigt gebührenfreie Nutzung öffentlicher Flächen

Auch 2021 genehmigt die Stad Freiburg Gastronomie und Einzelhandel, öffentliche Flächen als Außenflächen zu nutzen. Auch auf Parkplätzen sollen die Gewerbetreibenden wieder ausweichen dürfen. Außerdem prüft die Stadt, ob diese Regelung auch im kommenden Jahr angewandt werden kann. Die Sperrzeiten für die Flächen wurden darüber hinaus vereinheitlicht.

Die Stadtverwaltung hat am Montag (17.05.2021) angekündigt, Gastronomie und Einzelhandel in Freiburg stärker unter die Arme zu greifen und die Branche unter anderem durch die Genehmigung größerer Außenflächen entlasten zu wollen. Diese sollen sich auf Wege, Plätze und öffentliche Parkplätze erstrecken dürfen. Auch sollen die Sondernutzungsgebühren für Gastro und Einzelhandel entfallen, die normalerweise anfallen, wenn Außenflächen genutzt werden.

Sperrzeit einheitlich bei 23 Uhr - Mitternacht am Wochenende und vor Feiertagen

Auch die Sperrzeiten für die sogenannten "gastronomischen Freisitzflächen" werden vereinheitlicht. Unter der Woche ist um 23 Uhr Schluss. Am Freitag- und Samstagabend sowie vor Feiertagen dürfen Gäste bis Mitternacht bewirtet werden. Bislang galt für erweiterte Außenflächen und die Flächen auf Parkplätzen 22 Uhr als Sperrzeit.

2020 hatte die Stadt Freiburg ähnliche Sonderregeln ins Leben gerufen. Geschäfte, Kneipen und Restaurants profitierten. Ohne die Sondernutzungsgebühren entgehen der Stadt knapp 325.000 Euro. Im Jahr 2022 sollen die Gebühren wieder regulär erhoben werden.

(br)