Mordprozess, Offenburg, Arzt, © Patrick Seeger - dpa

Angreifer soll nach tödlicher Attacke auf Arzt in Offenburg ausgewiesen werden

Die Behörden wollen verhindern, dass der Angreifer nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie in Deutschland bleiben kann

Der Mann, der im Sommer 2018 einen Offenburger Arzt in seiner Praxis angegriffen und getötet hat, soll Deutschland verlassen. Entsprechende Pläne hat das Regierungspräsidium Freiburg am Donnerstag (06.05.2021) bestätigt.

Die Behörde sieht alle nötigen Voraussetzungen in Sachen Aufenthaltsrecht für diesen Schritt erfüllt. Jetzt soll die Staatsanwaltschaft Offenburg prüfen, ob möglicherweise aus ihrer Perspektive irgendwelche Gründe einer Ausweisung entgegenstehen.

Regierungspräsidium: Ausweisung heißt nicht automatisch Abschiebung ins Heimatland

Die Kritik, dass dem Mann in seinem Herkunftsland möglicherweise Verfolgung oder Gewalt drohen könnte, will das Regierungspräsidium dabei nicht gelten lassen. Eine Ausweisung müsse aus seiner Sicht auch nicht automatisch eine sofortige Abschiebung in die Heimat des Verurteilten bedeuten. Welche anderen Optionen in den Fall stattdessen denkbar wären, dazu macht die Behörde bisher keine weiteren Angaben.

Ziel der Ausweisung soll jedoch sein, dass der Täter dauerhaft sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verliert. Das heißt, wenn er in Zukunft wieder auf freien Fuß kommen sollte, darf er nicht wieder nach Deutschland einreisen.

Soll Allgemeinmediziner unter Wahnvorstellungen mit Messer attackiert haben

Der damals 26-jährige Somalier war vermutlich unter Wahnvorstellungen im August 2018 in die Arztpraxis in Offenburg eingedrungen, hatte eine Mitarbeiterin verletzt und den 52 Jahre alten Mediziner erstochen.

Ein Sachverständiger hat ihm anschließend vor Gericht eine schwere psychische Erkrankung bescheinigt. Das Landgericht Offenburg hatte ihn deshalb im März 2019 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Allerdings wurde er direkt im Anschluss in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

(fw)

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