Grenzübergang, Breisach, Grenze, Frankreich, Elsass, © Philipp von Ditfurth - dpa (Symbolbild)

Testpflicht für Elsass-Einreisende – Ausnahmen für Pendler

Nachbarland als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft

Für Einreisende aus dem Elsass gelten seit diesem Montag (29.03.2021) neue Regeln. Wer aus dem Elsass nach Südbaden einreisen will, muss einen negativen Coronatest vorzeigen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Grund ist die Einstufung Frankreichs als Hochinzidenzgebiet des Coronavirus. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt dort bei über 300. Für Berufspendler gelten Ausnahmen: Sie müssen sich nur zweimal in der Woche testen.

Triftiger Grund - weniger Tests

Nach Allgemeinverfügung der Landkreise genügt beispielsweise bei Einreisen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein einziger negativer Coronatest. Auch für andere Gruppen, die einen triftigen Grund für den Grenzwechsel vorweisen können, gelten die lockereren Regeln, wie für Schüler, die im Elsass leben, aber in Baden-Württemberg zur Schule gehen, oder Menschen, die Familienangehörige besuchen.

Hausärzte, Apotheken und auch Arbeitgeber können testen

Tests können darüber hinaus auch direkt nach der Einreise gemacht werden. Möglich ist dies unter anderem in öffentlichen Testzentren, Apotheken oder beim Hausarzt. Rund 200 Apotheken in Baden-Württemberg bieten Schnelltests für Grenzgänger an. Wo sie liegen, kann auf der Homepage der Apothekerkammer Baden-Württemberg eingesehen werden.

Unternehmen sollen ihren Mitarbeiten nun ebenfalls Tests zur Verfügung stellen können. Das Land Baden-Württemberg stellt dafür 300.000 Tests zur Verfügung. Dieselben Regeln wie für Einreisen nach Deutschland gelten auch für Einreisen nach Frankreich.

(br)