Pendler sollen sich künftig auch zweimal pro Woche testen lassen
Die Bundesregierung will ganz Frankreich als Corona-Hochinzidenzgebiet einstufen – das hat der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian am Freitag in Paris bestätigt. Die Entscheidung bedeutet, dass die Grenze bis auf weiteres nur mit einem negativen Corona-Tests überquert werden darf. Besonders für Berufspendler ins Elsass werden die Auflagen damit verschärft - auch wenn sie nur zwei Tests pro Woche machen sollen, wie es heißt. Die Neuregelung soll in der Nacht zum Montag in Kraft treten. Grund ist die hohe Inzidenz in Frankreich, die aktuell deutlich über 200 liegt.
Der benötigte Corona-Test darf beim Grenzübertritt nicht älter als 48 Stunden sein. Für Pendler sollen möglichweise Teststationen in Grenznähe eingerichtet werden. Bisher konnten Pendler ohne Test für maximal 24 Stunden einreisen. Ob ein PCR-Test notwendig ist oder ein Schnelltest ausreicht, muss noch geklärt werden. Der Ortenaukreis hat auf eigene Faust eine Regelung verabschiedet, wonach die Reise nach Fraqnkreich elektronisch angemeldet werden muss sowie eine zehntägige Quarantänepflicht für jeden besteht, der nicht berufsbedingt nach Frankreich pendelt. Ob die Regelung Bestand hat ist jedoch fraglich.
Bei der Einreise nach Frankreich gilt momentan ebenfalls eine Testpflicht. Es muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bewohner der Grenzregion in einem Umkreis von 30 Kilometern um ihren Wohnort, sowie Berufspendler die nicht länger als 24 Stunden nach Frankreich einreisen sind von dieser Regelung ausgenommen. Zusätzlich gilt in Frankreich eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 19 und 6 Uhr.
(br)