Symnbolbild - Fahrschule/pixabay, © pixabay

Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Fahrschulen dürfen wieder in den Normalbetrieb

Betrieb im Südwesten war teilweise eingestellt

In Baden-Württemberg dürfen Fahrschulen ab 1. März wieder ihren Regelbetrieb aufnehmen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim am Mittwoch (25.02.2021) wurde die die Regelung gekippt, wonach auch klassische PKW- und Motorrad-Fahrschüler aufgrund der Corona-Situation keinen Fahrunterricht erhalten durften.

Geklagt hatte eine Fahrschule aus dem Bodenseekreis. Zwar gebe es "in dem geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko", so die Mannheimer Richter. Die Sieben-Tages-Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen seien jedoch so unterschiedlich, dass eine landeseinheitliche Regelung nicht begründet sei.

Fahrschüler können sich bereits für März anmelden

Laut der bisherigen Regelung waren Fahrstunden nur für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer zulässig. Fahrschüler können sich bereits jetzt anmelden.

Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar. Noch am Montag (22.02.2021) hatten die Mannheimer Richter Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass sich Kunden für den Besuch eines solchen Betriebes auch in einen anderen Landkreis oder gar in ein anderes Bundesland begeben würden. Bei Fahrschülern sei damit nicht zu rechnen.

(br)