Land übernimmt zwei Tests pro Woche bis Ende März
In kleinen Schritten sollen die Schulen, Kitas und Kindertagespflegen wieder öffnen. Ab Montag (22.02.2021) startet der Wechselunterricht an Grundschulen in Baden-Württemberg. Das Kultusministerium hat am Donnerstag (18.02.2021) bekanntgegeben, dass sich das Personal der Bildungseinrichtungen ab dem 22. Februar 2021 an zweimal pro Woche und pro Person anlasslos auf Corona testen lassen kann. Diese erweiterte Testoption soll bis einschließlich 31. März 2021 gelten.
Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf bis zu sieben Testungen pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat am Donnerstag (18.02.2021) beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit von Montag (22.02.2021) an auf zwei anlasslose Testoptionen pro Woche und pro Person bis einschließlich 31. März 2021 auszuweiten. Die Testungen werden mittels Antigenschnelltest durchgeführt. Das Land übernimmt die anfallenden Kosten.
Durch die regelmäßigen Testungen solle die Corona-Situation entspannt werden, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) und fügt an:
Wir müssen die Prävention stärken und infizierte Menschen, die keine Symptome haben, von gesunden Menschen trennen. Das schaffen wir, indem wir regelmäßig und anlasslos testen.“
Laut Information des Sozialministeriums kann sich das Personal in Testzentren, Haus- oder Facharztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Apotheken, die die Durchführung von Antigenschnelltests anbieten, anlasslos testen lassen. Gesundheitsminister Manfred Lucha verspricht eine entsprechende verlässliche und landesweit verfügbare Infrastruktur bis spätestens Sonntag (21.02.2021).
(dk)