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Waldläufer von Oppenau wird als teilweise vermindert schuldfähig eingeschätzt

Das Verfahren gegen Yves R. vor dem Landgericht Offenburg nähert sich dem Ende

Im Prozess gegen den 32-jährigen Yves R., der im vergangenen Sommer mehrere Polizeibeamte entwaffnet hatte und anschließend untergetaucht war, wurde dem Angeklagten von einem Psychologen eine teilweise verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt - zumindest während der Festnahme, im Zuge derer er einen Polizisten mit einem Beil verletzt hatte. Die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft werden für den Nachmittag, ein Urteil für Freitag (19.02.2021) erwartet.

Als "Waldläufer von Oppenau" wurde Yves R. bekannt, nachdem er im Juli 2020 vier Polizeibeamte in einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte entwaffnet, als diese ihn kontrollierten wollten, und sich anschließend über Tage hinweg eine spektakuläres Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei geliefert hatte. Mit einem Großaufgebot hatte die Polizei über fünf Tage nach dem Mann, der sich hervorragend in den Wäldern um Oppenau auskennt. Der Prozess gegen den 32-Jährigen, der unter anderem wegen Geiselnahme angeklagt ist, nähert sich nun seinem Ende. Ein Psychologe attestierte R. am Dienstag (16.02.2021) eine verminderte Schuldfähigkeit für den Zeitpunkt seiner Festnahme, nicht aber für die Entwaffnung der Polizisten.

Yves R. war hungrig, durstig, übernächtigt und in einer ausweglosen Pattsituation

Yves R. leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, glaubt Gutachter Stephan Bork und teilte diese Einschätzung am Dienstag am dem Gericht mit. Im Moment der Festnahme habe sich der "hungrige, durstige und übernächtigte Mann in einer affektiven Ausnahmesituation befunden - und in einer für ihn ausweglosen Pattsituation", so der Psychologe. Im Zuge seiner Festnahme hatte R. einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt.

Sein Verständnis von Ehre habe es für den Angeklagten unmöglich gemacht, aufzugeben. Gleichzeitig habe er die gestohlenen Dienstwaffen der Polizisten bis zuletzt nicht benutzen wollen, sondern trat den Beamten mit einem Beil gegenüber. Als R. dann von einem Taser getroffen worden sei, habe er mit dem Beil in Richtung des Schmerzreizes geschlagen und den Polizisten getroffen. Für den Gutachter sei Yves R. ein "intelligenter Mann, der in seinen Verhaltensmustern jedoch deutlich von gesellschaftlich akzeptierten Normen abweiche." Am Freitag wird wohl das Urteil gegen den 32-Jährigen gesprochen.

(br/dpa)