Die Betroffenen müssen sich dafür nicht bei einer städtischen Stelle melden
„In einer Pandemie darf Gesundheitsschutz keine Frage des Geldbeutels sein,“ das hat Oberbürgermeister Martin Horn am Mittwoch (27.01.2021) gesagt und in die Tat umgesetzt: An fast 2.300 bedürftige Freiburger verteilt die Stadt rund 25.000 medizinische Masken. Die Betroffenen müssen sich nirgends melden, das Amt für Soziales und Senioren übernimmt die Verteilung und versendet die Masken per Post.
Die Betroffenen müssen sich nicht bei einer städtischen Stelle melden, die KN95-Masken werden über den Postweg versandt. Die Verteilung übernimmt das Amt für Soziales und Senioren (ASS), das über alle erforderlichen Adressen verfügt und klare Kriterien festgelegt hat.
Wer in Freiburg lebt, Leistungen nach SGB IX, XII und AsylblG empfängt und zwischen 6 und 59 Jahren alt ist, erhält diese Masken. Senioren über 60 Jahren kommen bereits über Gutscheine ihrer Krankenkassen an die Masken, für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht. Personen in Obdachlosenunterkünften und in der Notübernachtung erhalten bereits seit Dezember 2020 medizinische Masken, die das Land Baden-Württemberg bereitgestellt hat. Leistungsempfänger nach SGB II (Hartz IV) werden allerdings über den Bund versorgt. Sie erhalten Gutscheine über das Jobcenter. Der entsprechende Beschluss des Bundesministeriums steht noch aus. Über 3.500 der genannten Masken gehen an die Streetworker im ASS, die sie bei Bedarf an ihr Klientel auf der Straße ausgeben.
Nochmal zur Auffrischung: Kinder unter 6 Jahren brauchen noch keine Maske und Senioren über 60 bekommen schon Gutscheine von ihrer Krankenkasse.
(dk)