Für über 100 Euro: Ein Haushalt darf gemeinsam den Lift nutzen
Als einzelner Haushalt oder als Wohngemeinschaft Skilifte stundenweise anzumieten bleibt in Baden-Württemberg weiterhin erlaubt. Das erklärt das Sozialministerium des Landes am Montag (11.01.2021). Zwar müssen Lifte und Seilbahnen laut Corona-Verordnung geschlossen bleiben, doch die Ausnahme soll möglich bleiben. Am Wiedener Eck im Münstertal sowie in Todtnauberg und Herrischried können einzelne Lifte angemietet werden - jeweils für eine Stunde. Die Kosten rangieren zwischen 125 und 225 Euro.
Langläufer, Schneeschuhwanderer und Schlittenfahrer dürfen Loipen und Skihänge derweil kostenfrei und uneingeschränkt nutzen, sofern die Lockdown- und Abstandsregeln eingehalten werden.
(br)