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Bund und Länder beschließen harten Lockdown ab 16. Dezember

Einzelhandel, Schulen und Kitas werden weitestgehend geschlossen

Das öffentliche Leben in Deutschland wird ab Mittwoch (16.12.2020) drastisch heruntergefahren: Bund und Länder haben sich in ihrem Treffen am Sonntag (13.12.2020) auf einen harten Lockdown geeinigt. Auch der Einzelhandel muss schließen. Es gelten die bestehenden Kontaktbeschränkungen.

Angesichts der sich weiter rapide ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Deutschland schon ab dem kommenden Mittwoch drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel muss schließen – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit.

Weiterhin dürfen sich nur maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgeschlossen. Gottesdienste sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben unter den bisherigen Beschränkungen erlaubt.

Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet

Ausgenommen von der neuen Beschränkung für Geschäfte sind:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen

Möglich bleiben außerdem medizinisch notwendige Behandlungen, wie:

  • Physio-, Ergo- und Logotherapien
  • Podologie/Fußpflege

Geschlossen werden:

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden oder bleiben geschlossen.

Lockerungen über Weihnachten geplant

Über Weihnachten (24.12.2020 bis 26.12.2020) sollen die strengen Regeln für private Kontakte (maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen) weiterhin gelockert werden. Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis sollen sich dann treffen dürfen. Das bedeutet: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Die Ausgangsbeschränkungen für Baden-Württemberg sehen vor, dass der Besuch von privaten Veranstaltungen vom 23.-27. Dezember 2020 auch einen triftigen Grund darstellt, um am Tag und bei Nacht die Wohnung zu verlassen.

Schulen und Kitas für zunächst dreieinhalb Wochen geschlossen

Auch Kitas und Schulen sollen überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Spätestens ab Mittwoch sollen Schul- und Kita-Kinder für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Details zur Auslegung in Baden-Württemberg folgen.

Kein Verkauf von Silvesterfeuerwerk

An Silvester und Neujahr (31.12.2020/01.01.2021) wird ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem wird kein Silvesterfeuerwerk verkauft.

Finanzhilfen werden erweitert

Der Bund erweitert die Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Ab Januar soll der Höchstbetrag von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben.

Bund und Länder wollen emit dem harten Lockdown einen Rückgang der Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner quf unter 50 erreichen, so könnten Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen. Aktuell liegt die Inzidenz in Baden-Württemberg bei 169.

(dpa/br)