Die befürchtete Ausgangsbeschränkung ist vorerst vom Tisch
Der Landkreis Lörrach verschärft seine Corona-Maßnahmen. Ab Montag (07.12.2020) sind Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts plus eines weiteren Haushalts, aber maximal 5 Personen erlaubt. Auch Sportstätten werden geschlossen. Der Schulbetrieb soll weiter aufrecht erhalten bleiben. Das hat Landrätin Marion Dammann am Freitag (04.12.2020) bekanntgegeben.
Noch ist Nichts in trockenen Tüchern in Baden-Württemberg: Das Land hat einen Erlass für Hotspots angekündigt, bisher gibt es nur einen Entwurf. Wann der Erlass gelten soll ist noch unbekannt. Der Landkreis Lörrach bereitet sich aber mit einer neuen Allgemeinverfügung schon auf verschärfte Maßnahmen und Regeln vor. Diese sollen ab Montag (07.12.2020) gelten. Zwar war der Landkreis am Donnerstag (03.12.2020) kurz unter die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 gerutscht, doch bis Freitagmittag (04.12.2020, 14 Uhr) waren bereits 101 Neuinfektionen gemeldet. Somit liegt der Inzidenzwert aktuell bei 204.
Kontaktbeschränkungen, Antigen-Test für Besuche in Pflegeheimen
Landrätin Marion Dammann sagte in einer eilig einberufenen Pressekonferenz am Freitag (04.12.2020), dass der Landkreis, in Anlehnung an den Entwurf der Landesregierung, die bestehende Allgemeinverfügung weiter verschärft. Dort sollen Ansammlungen und private Veranstaltungen weiter reglementiert werden.
Im Landkreis Lörrach dürfen sich ab Montag (07.12.2020) nur noch Angehörige des eigenen Haushalts plus eines weiteren Haushalts, aber maximal fünf Personen treffen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren und Haushalte, in denen mehr als fünf Personen leben. Mit dieser Regelung weicht der Landkreis von der Corona-Verordnung des Bundes ab.
Alle Veranstaltungen außer Demonstrationen und religiöse Anlässe sind verboten. Hochschulen dürfen aber weiterhin lehren, Prüfungen können stattfinden. Den Schulbetrieb gibt der Landkreis in die Hände des Kultusministeriums. Öffentliche und private Sportstätten werden auch für Schulsport, Studienbetrieb und für den Freizeit- und Individualsport geschlossen.
Ausgangsbeschränkungen bisher nur im Entwurf
Besucher im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen müssen einen negativen Antigen-Test vorlegen oder eine FFP2-Atemschutzmaske tragen. In den vergangenen Tagen und Wochen hatte es im Kreis Lörrach mehrere Corona-Infektionen in Alten- und Pfelegeheimen gegeben, wie Gesundheitsdezernent Michael Laßmann erklärte.
Für große Aufregung sorgte die Ankündigung, dass es zu einer Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr kommen könnte. Das stehe, laut Landrätin Dammann, zwar im Entwurf des Ministeriumserlasses, dieser sei jedoch aktuell noch nicht offiziell verkündet. Ebenso bleiben Friseurbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios geöffnet.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 21.12.2020. Sollte der Landkreis die Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschreiten, tritt die Allgemeinverfügung außer Kraft.
(dk)