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Freiburger Herbstvergnügen mit Besucherbegrenzung auf 100 Personen

Damit reagiert die FWTM auf die neue Rechtsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung

Seit Freitag (16.10.2020) findet das Freiburger Herbstvergnügen als Corona-konforme Ersatzveranstaltung zur Freiburger Herbstmess‘ statt. Durch die neue Rechtsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung, wird die Besucherzahl auf der Messe ab Montag (19.10.2020) auf 100 Besucher begrenzt.

4.300 Besucher waren am ersten Wochenende des Freiburger Herbstvergnügens auf dem Messegelände. Maximal 500 durften zeitgleich auf das Veranstaltungsgelände. Ab Montag (19.10.2020) wird diese Zahl auf 100 Personen begrenzt. Damit reagiert die Veranstalterin Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) in Absprache mit dem Schaustellerverband Freiburg e.V. auf die neue Rechtsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung.

baden.fm-Reporter Matze auf dem Freiburger Herbstvergnügen 2020

Die Schausteller des Herbstvergnügens haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, an der Durchführung der Veranstaltung festzuhalten, so Benjamin Buhmann vom Schaustellerverband Freiburg e.V:

Für viele Schausteller ist das Freiburger Herbstvergnügen die erste Einnahmemöglichkeit in diesem Jahr. Nach einem gelungenen ersten Veranstaltungswochenende möchten wir auch unter den geänderten Rahmenbedingungen weitermachen.“

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände herrscht Maskenpflicht.

Das Freiburger Herbstvergnügen soll noch bis Sonntag, 25. Oktober 2020 stattfinden. Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf dem Facebook-Kanal der Freiburger Mess‘

(dk)