Maske auf dem Münstermarkt und maximal 25 Personen im öffentlichen Raum - Amt für öffentliche Ordnung verabschiedet Allgemeinverfügung
Die Stadt Freiburg muss reagieren, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner auf über 35 gestiegen ist - und tut dies in Form einer erweiterten Maskenpflicht, die das Amt für öffentliche Ordnung ab Samstag (17.10.2020) einführt. Auch die Anzahl Personen, die sich im öffentlichen Raum treffen dürfen, wird eingeschränkt.
37,5 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen - das Infektionsgeschehen hat sich in Freiburg, wie im gesamten Bundesgebiet, deutlich verschärft. Die Stadtverwaltung reagiert mit einem Maßnahmenkatalog, der die Maskenpflicht deutlich ausweitet und die Personenzahl bei Zusammenkünften begrenzt. Es ist ein Schritt zurück zu den strengen Hygienemaßnehmen im Frühjahr.
Feierlichkeiten im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres mit maximal 25 Personen erlaubt - 15 Personen sind es in privaten Räumen. Das sieht die am Freitag verabschiedete Allgemeinverfügung vor. Gleichzeitig wird die Maskenpflicht auch auf bestimmte Orte im öffentlichen Raum erweitert. Auf dem Münstermarkt, allen Wochenmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen muss ab Samstag ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden - ebenso beim Herbstvergnügen auf der Messe, bei Stadtführungen, im Theater oder im Kino.
Die Kontrollen des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) in Gaststätten, Geschäften oder ähnlichen Einrichtungen sollen intensiviert werden. Dass dies das Infektionsgeschehen stoppt, ist hingegen unwahrscheinlich, wie Landrätin Dorothea Störr-Ritter betont. Es sei davon auszugehen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz in den kommenden Tagen über 50 Fälle steigt.
(br)