Schweiz kurz davor - neue Regelungen für Pendler und kurzzeitige Einreisen
Nachdem bereits am Donnerstagmorgen (15.10.2020) Gerüchte grassierten, wonach das Elsass seitens der Bundesrepublik zum Risikogebiet erklärt würde, kam nun die Bestätigung: Das gesamte Elsass und Teile der Schweiz gelten als Corona-Risikogebiete. Viele Franzosen strömten über die Grenze, um noch einmal günstig einzukaufen, aus Angst, nicht mehr nach Deutschland einreisen zu dürfen. Diese Sorge war jedoch unbegründet, denn es gibt Ausnahmen.
An der Europa-Brücke bei Kahl staute sich der Verkehr über Kilometer bis nach Straßburg zurück. Auch am Grenzübergang Neuenburg stockte der Verkehr ob der schieren Zahl der Grenzgänger.
Neue Regelungen für Grenzgänger ins Elsass und die Schweiz
Künftig soll es nur noch zehn Tage Quarantäne für Menschen geben, die aus Risikogebieten einreisen - so auch dem Elsass. Bislang waren es 14 Tage. Das gilt aber nicht grundsätzlich. Wer sich laut Corona-Verordnung nämlich "im Rahmen des Grenzverkehrs in Nachbarstaaten" weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufhält, muss mit keinen Einschränkungen rechnen. So soll der Pendlerverkehr in den Grenzregionen weiter ermöglicht werden.
Bis zu 72 Stunden ist der Aufenthalt ohne Formalitäten oder Quarantäne möglich, wenn Familienangehörige oder Ehe- und Lebenspartner besucht werden. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte und Studierende.
Landesregierung will Neuregelung schnellstmöglich umsetzen
Noch gilt die unmodifizierte Verordnung, wonach jeder, der aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreist, in Quarantäne muss. Ausnahmen gelten für Pendler, Paare, enge Familienangehörige oder Menschen, die dringender medizinischer Behandlung bedürfen. Die baden-württembergische Landesregierung will die Neuregelung schnellstmöglich umsetzen - auch damit Händler im Grenzgebiet nicht den Großteil ihrer Kunden verlieren.
(br)