14-tägige häusliche Isolation ohne negativen Corona-Test
Reisende, die aus Corona-Risikogebieten zurückkehren, müssen sich beim Ordnungsamt ihrer jeweiligen Gemeinde melden. Das stellt das Landratsamt Lörrach noch einmal klar und verweist dabei auf die Landesverordnung. Danach muss jeder, der aus einem Risikogebiet kommt, die Behörde informieren und sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben - unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wurde.
Wer einen negativen Corona-Test oder ein ärztliches Attest vorweisen kann, kann möglicherweise von der Isolationspflicht entbunden werden - wenn der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt ist und den Kriterien des Robert-Koch-Instituts entspricht.
Auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts kann eingesehen werden, welche Länder als Risikogebiete eingestuft werden. Neuerdings haben auch Reiserückkehrer, die nicht aus solchen Gebieten kommen, die Möglichkeit, sich auf Corona testen zu lassen.
Nicht notwendig ist es, sich beim Gesundheitsamt zu melden, solange keine Symptome auftreten. Erster Ansprechpartner bei Krankheitssymptomen bleibt aber der Hausarzt.
Weitere Infos gibt es auf der Homepage des Landkreises Lörrach.
(br)