HINTERZARTEN Die Gemeinde Hinterzarten darf keine Kurtaxen für Zweitwohnungen erheben
Die Gemeinde Hinterzarten darf keine Kurtaxen für Zweitwohnungen erheben. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte einem Ehepaar Recht gegeben, das für seine Zweitwohnung 100 Euro Kurtaxe zahlen musste. Das Gericht hat das jetzt als unwirksam erklärt.