Mannschaftssportarten, Tanz oder Kampfsport - viele Athleten dürfen wieder fast wie zuvor trainieren
Seit 1. Juli 2020 gelten in Baden-Württemberg weitere Lockerungen bei den Corona-Einschränkungen - auch und gerade im Breitensport. Ballsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Volleyball dürfen wieder ohne Abstandsregeln ausgeübt werden. Training und Wettkämpfe können dann wieder stattfinden. Auch Kontaktsportarten wie Tanzen oder Kampfsport darf wieder nachgegangen werden.
Sofern die in der jeweiligen Sportart üblichen Spiel- und Trainingssituationen Körperkontakt beinhalten, ist dieser nun wieder erlaubt. Gleiches gilt in Kontaktsportarten wie Ringen, oder Judo. Allerdings sollen die Trainingsgruppen nicht durchmischt werden und aus maximal 20 Personen bestehen. Beim Kampfsport sollen sich Paare bilden, die miteinander trainieren. Weiterhin gelten die Hygiene- und Dokumentationspflicht im Trainingsbetrieb. Außerhalb des Spielbetriebes gelten weiter die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern.
Auch Wettkämpfe dürfen künftig wieder ausgetragen werden – begrenzt allerdings auf maximal 100 Sportler. Von 1. August bis 31. Oktober dürfen dann maximal 500 Sportler und Zuschauer einem Wettbewerb beiwohnen.
Die neuen Vorgaben des Sportministeriums im Überblick:
- In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
- In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (zum Beispiel Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
- Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig.
- Untersagt sind allerdings bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit mehr als 100 Sportlerinnen und Sportlern und mehr als 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden.
- Vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 sind Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern erlaubt (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
- Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
- Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
(dpa/br)