Kaffee, Cafe, Espresso, Automat, © Ulrich Perrey - dpa (Symbolbild)

Ab Mittwoch können Hotels und Gaststätten Stabilisierungshilfe beantragen

3.000 Euro zusätzlich pro Betrieb, weitere 2.000 für jeden Beschäftigten

Die baden-württembergische Landesregierung hat am Montag (29. Juni 2020) Details der sogenannten "Stabilisierungshilfe Corona" für das Hotel- und Gaststättengewerbe vorgestellt. Mit der Stabilisierungshilfe soll die besonders stark von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffene Branche unterstützt werden. Die Landesregierung hatte die Hilfszahlungen am 23. Juni beschlossen. Ab Mittwoch können Betriebe die Gelder beantragen.

Bedarf um die 330 Millionen Euro

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf (beide CDU) rechnen mit einem Bedarf von rund 330 Millionen Euro, die zusätzlich zu den Soforthilfen von Land und Bund bereitgestellt wird. „Als Tourismusland brauchen wir Gastronomie und Hotellerie in besonderer Weise“, begründet Wolf den Beschluss. „Mit unserer Stabilisierungshilfe sichern wir Existenzen im Hotel- und Gastgewerbe", ergänzt Hoffmeister-Kraut.

Rund 26.5000 Unternehmen im Land haben bereits die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen. Durch weiterhin ausbleibende Gewinne bleibt die Situation aber prekär. „Damit die dringend benötigten Hilfen schnell bei den Betrieben ankommen, wollen wir bei der Abwicklung dieses Programms erneut die L-Bank sowie die Industrie- und Handelskammern einbinden“, so Hoffmeister-Kraut. „Schon bei der Soforthilfe Corona haben uns beide Partner zuverlässig unterstützt. Unser Ziel ist es, dass von der Antragstellung bis zur Bewilligung nur wenige Werktage vergehen.“

Clubs und Discotheken sollen von Paket profitieren

Gerade Clubs und Diskotheken, für die es noch keinerlei Öffnungstermin gibt, sollen durch die Hilfen unterstützt und ihr Überleben gesichert werden, so die Minister.

Die Stabilisierungshilfe zusammengefasst:

Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)."

Weitere Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung finden Sie HIER. Ab Mittwoch gibt es unter dem Link auch das Antragsformular und die steuerberaterliche Bescheinigung zum Download.

(br)