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Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen – und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klargestellt. Solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren, so das Gericht. Hintergrund ist ein Streit zwischen Germanwings und einem Passagier. Bei einer Verspätung von über drei Stunden steht den Reisenden eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu.