20 Quadratmeter pro Kunde - Regelung unzulässig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel gekippt. Seit Montag (8. Juni 2020) gilt die Regelung von 20 Quadratmetern pro Kunde nicht mehr. Die Landesregierung hatte Einzelhändlern die Zugangsbeschränkung auferlegt, um Abstände zwischen Kunden gewährleisten zu können. Das Gericht entschied nun, dass die Regelung gegen das Bestimmtheitsgebot verstoße.
Damit ist der Beschluss der Landesregierung bis auf Weiteres vom Tisch. Die Begründung des VGH: Die Zugangsbeschränkung sei nicht eindeutig definiert. Rechtsvorschriften müssten so konkret formuliert sein, dass sich Betroffene ohne Interpretationsspielraum nach ihnen richten könnten. Dies sei bei besagter Regelung nicht der Fall. Die Landesregierung selbst spricht von einem Orientierungswert, nicht von einer verbindlichen Rechtsvorschrift.
Tchibo hatte per Eilantrag interveniert
Per Eilantrag war die Kaffeerösterei Tchibo gegen die Bestimmung vorgegangen. Auch aus dem Landtag kamen zahlreiche Beschwerden gegen die Regelung, die - so die Kritiker - in ihrer Tragweite nicht mehr dem aktuellen Pandemiegeschehen entspreche. Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen galten seit Mitte April 2020 in allen Ladengeschäften.
(br)