Verschärfte Regeln gelten ab dem 28.04.2020
Im neuen Bußgeldkatalog wird das Geblitztwerden nicht nur teurer, sondern es kann auch schneller zu einem Fahrverbot führen. Bisher gab es in der Regel nur einen Führerscheinentzug, wenn man außerorts in einem Jahr zwei Mal mit über 25 km/h zu viel geblitzt wurde. Erst ab 41 km/h wurde die Fahrerlaubnis sofort eingezogen. Ab Dienstag (28.04.2020) tritt das einmonatige Fahrverbot schon bei 26 km/h ein.
Innerorts galt bis jetzt die Regel, dass man zwei Mal pro Jahr mit 26 bis 30 km/h geblitzt werden musste, um ein Fahrverbot zu erhalten. Erst ab 31 km/h war der Lappen weg. Mit der neuen Regelung heißt es aber ab 21 km/h mehr auf dem Tacho: „Gib Deinen Führerschein direkt ab! Gehe nicht über Los!“
Genaue Übersicht fürs zu schnelle Fahren ab dem 28.04.2020:
Außerorts:
Bis zu 10 km/h 20 €
11-15 km/h 40 €
16-20 km/h 60 €
21-25 km/h 70 € 1 Punkt
26-30 km/h 80 € 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot
31-40 km/h 120 € 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 160 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440 € 2 Punkte 2 Monate Fahrverbot
Über 70 km/h 600 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot
Innerorts:
Bis zu 10 km/h 30 €
11-15 km/h 50 €
16-20 km/h 70 €
21-25 km/h 80 € 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot
26-30 km/h 100 € 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot
31-40 km/h 160 € 2 Punkt 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280 € 2 Punkte 2 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 480 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot
Über 70 km/h 680 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot
Härtere Strafen für Rettungsgassen, Halteverbote und das Überholen von Fahrrädern
Wer in einem Stau auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, bekommt eine Strafe in Höhe von 200 Euro, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot.
Das Parken in zweiter Reihe wird ab dem 28.04. nicht mehr mit 15 Euro, sonder mit 55 Euro sanktioniert.
Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern oder auch E-Scootern muss innerorts offiziell ein Abstand von mindestens 1,5m eingehalten werden und außerorts ein Zwei-Meter-Abstand.
(nos)