Tote oder kranke Tiere sollten nicht angefasst werden
In Basel wurde bei den Tauben die sogenannte „Taubenpest“ nachgewiesen. Sie ist hochansteckend und führt häufig zum Tod für die Tiere. Infizierte Tauben sind besonders schreckhaft, haben einseitig gelähmte Flügel oder Beine oder können gar nicht mehr fliegen. Der Virus ist durch Schnabel zu Schnabel an Futter und Trinkstellen, über die Bindehaut, Augen- und Nasensekrete sowie über infiziertes Wasser oder Futter übertragbar. Eine Ansteckung kann auch durch kontaminierten Staub oder Gegenstände, Insekten, Nagetiere oder durch Menschen erfolgen.
Auch Menschen können sich infizieren. Bei uns sind die Symptome jedoch relativ harmlos und rufen eine Bindehautentzündung oder leichte Grippesymptome hervor.
Kranke oder tote Tiere sollten nicht angefasst werden. Und vorallem bei Kontakt mit einem solchen Tier die Hände gründlich waschen und desinfizieren.
Halter von Brieftauben wird empfohlen sich an ihren Tierarzt zu wenden und die Tauben zu impfen. Auch Nutzgeflügel können durch infizierte Tauben angesteckt werden. Da für Geflügel keine Schutzimpfung zugelassen ist, sollten Hühnerhalter ihre Tiere vor Tauben schützen.
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