BERLIN Eltern, die ab August Anspruch auf Betreuungsgeld haben, können die Leistung auch in die Bildung oder die private Altersvorsorge ihrer Kinder stecken
Eltern, die ab August Anspruch auf Betreuungsgeld haben, können die Leistung auch in die Bildung oder die private Altersvorsorge ihrer Kinder stecken. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag heute beschloss. Die Opposition hatte heftig protestiert, weil von dem Gesetz ihrer Meinung nach die Banken und Versicherungen profitieren.