Münstermarkt, Freiburg, Marktstand, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Land untersagt Zusammenkünfte mit mehr als drei Personen

Der Landesinnenminister bezeichnet die Lage als sehr ernst und greift zu härteren Maßnahmen

Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als drei Personen sind in Baden-Württemberg ab Samstag (20.03.2020) verboten. Davon ausgenommen sind voraussichtlich nur Familien, also Eltern mit ihren Kindern und Paare. Das hat die Landesregierung am Freitagnachmittag in einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt gegeben. Weitere Ausnahmen von dieser Regel sind nach ersten Erkenntnissen nicht geplant.

Restaurants dürfen kein Essen mehr zum Verzehr vor Ort anbieten

Auch für die Gastronomie wird es ab morgen extreme Einschränkungen geben. Öffnen darf nur noch, wer als Restaurant auch einen Lieferdienst, Essen zum Mitnehmen oder einen Drive-In anbietet. Gäste dürfen ihre Speisen nicht mehr vor Ort verzehren. Die Landesregierung bittet die Bürger darüber hinaus, schon heute keine Restaurants mehr aufzusuchen.

Bisher war die wichtigste Einschränkung, dass Gastrobetriebe nicht nur Getränke, sondern auch Speisen anbieten und einen Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den einzelnen Sitz- oder Stehplätzen gewährleisten mussten.

Land wertet Verstöße nicht als Bagatelldelikte, sondern möchte hart durchgreifen

Verstöße gegen die neue Regelungen werden die Ordnungsbehörden hart verfolgen und vor allem vor dem Hintergund illegaler Corona-Partys mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bestrafen. In extremen Fällen sind aus rechtlicher Sicht sogar mehrjährige Gefängnisstrafen möglich, wenn sich Menschen den Anordnungen der Polizei widersetzen. Schon ab diesem Wochenende sollen die Einsatzkräfte genau darauf achten.

Durch- und Einreisen aus internationalen Risikogebieten wie dem benachbarten Elsass sollen weiter konsequent eingeschränkt werden. Berufspendler dürfen im Grenzgebiet weiterhin zur Arbeit fahren und erhalten dafür von den Behörden einen entsprechenden Passierschein. Dieser berechtigt ausdrücklich nicht zum Einkaufen in Baden-Württemberg.

Weiterhin Passierscheine für Grenzgänger

Auch hier haben Landes- und Bundespolizei schärfere Kontrollen angekündigt, sagte Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) am Freitagnachmittag. Sollten die Unternehmen die Passierscheine aus Sicht der Regierung zu großzügig ausstellen, werden auch dort Sanktionen folgen. Strobl kündigte an:

Ich bin überzeugt, dass mit der Einsicht der Menschen wir mit diesen Regelungen die Ausbreitung des Virus verlangsamen können. Klar ist aber auch, wenn das nicht funktioniert, wenn es weiter zu viele uneinsichtige Menschen gibt, wird es auch zu weiteren Verschärfungen kommen müssen.

Die neue Regelung des Landes dürfte damit voraussichtlich die meisten der bereits angekündigten Betretungsverbote, wie sie etwa Freiburg oder die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenau angekündigt haben, noch einmal deutlich verschärfen. Dort hatten die Kommunen ihren Bürgern beispielsweise noch gestattet, unter bestimmten Auflagen auch mit anderen Mitgliedern des eigenen Haushalts an die frische Luft zu gehen.

(fw)

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