Der dringende Aufruf der Einsatzkräfte: Jeder sollte sein Umfeld noch einmal auf die großen Risiken solcher Aktionen hinweisen
Trotz aller dringenden Appelle an die Familien und Aufforderungen von Politik und Polizei haben in der letzten Nacht wieder zu viele Menschen in ganz Südbaden zusammen auf öffentlichen Plätzen gefeiert. Allein im Bezirk des Polizeipräsidiums Freiburg mussten die Beamten mehreren dutzend Hinweisen von Anwohnern und Augenzeugen auf so genannte "Corona-Partys" nachgehen. Und auch in der Ortenau berichten die Einsatzkräfte von ähnlichen Situationen.
Bis Mitternacht waren die Polizeireviere in allen Landkreisen, sowie auch im Freiburger Stadtgebiet mit solchen Einsätzen gebunden. In den meisten Fällen hat es sich dabei um feiernde Gruppen von Kindern und Jugendlichen auf den gesperrten Grill- und Spielplätzen gehandelt. Oft sind sie beim Eintreffen der Streifenwagen vor der Polizei geflüchtet, heißt es in den Einsatzberichten.
Freiburg und Kreis Breisgau-Hochschwarzwald:
In Ihringen sollen sich Jugendliche vor einer Schule versammelt haben. Als die Polizei dort hinfuhr, war niemand mehr da. In Leutersberg haben die Beamten zwei Platzverweise ausgesprochen und vor Ort auch zwei Drogendelikte aufgedeckt.
In Freiburg selbst waren vor allem im Stadtgarten und im Bereich der Eichhalde größere Gruppen anzutreffen. Sie haben Einsicht gezeigt und sind den Aufforderungen der Polizei eigenständig nachgekommen.
Kreis Emmendingen:
Im Landkreis Emmendingen gingen vor allen Dingen Anrufe über Ruhestörungen und andere kleinere Verstöße gegen die Vorschriften zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ein. In Denzlingen sind mehrere Jugendliche aus einem Park vor den Einsatzkräften weggerannt.
In einer Gaststätte in Emmendingen sollen auch nach der angeordneten Sperrstunde um 18 Uhr noch zu viele Gäste im Gebäude gewesen sein. Hier trafen die Beamten kurze Zeit später aber keinen mehr an. Auf der Kastellburg haben mehrere feiernde Teenager einen Platzverweis erhalten.
Kreis Lörrach:
In der Lörracher Innenstadt, im Grüttpark, an der Sporthalle in Steinen und am Schulzentrum in Weil am Rhein haben die Einsatzkräfte verschiedene Menschengruppen zwischen 3 und 15 Teilnehmern festgestellt. Die meisten haben sich hier bei der anschließenden Kontrolle einsichtig gezeigt.
Auch in Lörrach musste die Polizei eine Gaststätte schließen, die sich nicht an das Verbot in den Abendstunden gehalten hatte, ebenso einen Einkaufsladen. In Grenzach-Wyhlen haben sich zu viele Menschen in einer Kneipe zum Trinken aufgehalten.
Kreis Waldshut:
In Todtmoos und St. Blasien waren zehn Menschen verbotenerweise auf den geschlossenen Sportplätzen und Spielplätzen aktiv. In Laufenburg hatte ein Ladengeschäft geöffnet, das eigentlich unter die Verbotsregelung des Landes fällt. In Bad Säckingen mussten die Ordnungshüter zwei private Geburtstagspartys beenden und zwei Menschen von einem Spielplatz verweisen.
Bei einer Grillfeier von rund 15 Leuten hatten sich fünf junge Männer verbal mit der Polizei angelegt - ein paar von ihnen wurden bereits am Nachmittag von den Beamten erwischt und über die Risiken aufgeklärt. Auch in Waldshut-Tiengen, Eggingen und Albbruck gingen ähnliche Meldungen bei den Behörden ein. In Waldshut selbst mussten die Einsatzkräfte eingreifen, als drei Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren betrunken einen "entliehenen" LKW-Reifen eine Straße runterrollen ließen.
Ortenaukreis:
In der Ortenau berichtet das Polizeipräsidium ebenfalls von feiernden Jugendlichen auf Schulhöfen, Grillplätzen und in öffentlichen Parks. Das Einsatzgebiet hat sich hier in der letzten Nacht von Baden-Baden, über Bühl, Durmersheim, Kehl, Lahr und Oberkirch bis nach Offenburg gestreckt.
Die meisten Beteiligten waren zwischen 15 und 20 Jahre alt und haben in der Regel auch Einsicht gezeigt - andere meinten wiederum, sich gegen die Anordnungen der Polizei zur Wehr setzen zu müssen.
Es können empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen drohen
Angesichts der schwerwiegenden Ausmaße solcher teils ganz bewussten Corona-Partys appellieren Politik und Polizei noch einmal ausdrücklich an die Eltern. Jeder sollte in seinem Freundeskreis, aber auch innerhalb seiner Familie über die Gefahren und Risiken einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus sprechen und auch ältere Kinder im Teenageralter dafür sensibilisieren.
Sollten die Feiernden keine Einsicht zeigen, kann ihnen bei Zuwiderhandlungen auch eine Geldstrafe drohen, in schweren Fällen sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Für Minderjährige gilt vor diesem Hintergrund außerdem die elterliche Aufsichtspflicht.
Behörden warnen Jugendliche davor, die Pandemie auf die leichte Schulter zu nehmen
Auch wenn eine Infektion mit der Lungenkrankheit Covid-19 bei jüngeren Menschen in Deutschland bisher in der Mehrheit mit milden Symptomen ablief, gibt es im europäischen Ausland einige Fälle von schwereren Verläufen, die nicht nur ältere oder vorerkrankte Patienten betrafen und intensivmedizinisch versorgt werden mussten.
Außerdem geht es bei den Verboten vor allen Dingen auch darum, eine Ausbreitung des Erregers für die bekannten Risikogruppen zu verhindern, für die eine Erkrankung ernste Folgen haben kann.
(fw)