Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU, Krankmeldung, © Sina Schuldt - dpa

Erkältete Arbeitnehmer erhalten Krankmeldung jetzt auch per Telefon

Bis zu sieben Tage krankgeschrieben mit nur einem einzigen Anruf

Eine neue Regel für das Krankmelden auf der Arbeit soll bei der angespannten Lage in vielen Hausarztpraxen in Deutschland für ein Stück weit Entspannung sorgen. Wer momentan unter leichten Erkältungssymptomen wie Husten oder Schnupfen leidet, der darf unter bestimmten Voraussetzung nach nur einem Telefonanruf zuhause bleiben und muss braucht dafür nicht einmal einen Termin beim Arzt.

Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Rentenversicheurng am Montag (11.03.2020) in Berlin verständigt. Die neue Sonderregel gilt bereits ab dem heutigen Dienstag - und zwar für alle Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden. Sie können vom Arzt bereits per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, ohne sich dafür vor Ort untersuchen zu lassen. Auf diese Art sind je nach Einschätzung des Mediziners bis zu sieben Krankheitstage möglich.

Bei richtiger Influenza und anderen Beschwerden klappt die neue Regelung nicht

Der so genannte "Gelbe Zettel" kann dann per Fax an den Arbeitgeber geschickt werden. Viele Betriebe bieten für diesen Fall auch an, die Krankmeldung einfach nachzureichen. Einzelheiten dazu stehen meist im Arbeits- oder Tarifvertrag oder können direkt beim Chef oder der Personalabteilung erfragt werden.

Wer hingegen unter ganz anderen Beschwerden als einer Erkältung oder einem leichten grippalen Infekt leidet, für den führt der Weg in Sachen Krankschreibung weiterhin zum Arzt. Das gilt vor allem auch für Patienten mit schwereren Symptomen, die auf medizinische Behandlung oder weitere Untersuchungen angewiesen sind.

Bei Coronavirus-Verdacht nicht einfach in die Arztpraxis kommen

Wichtig auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Wer den begründeten Verdacht hat, sich möglicherweise mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, der sollte zuerst beim Hausarzt oder der zentralen Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 anrufen und nicht ungefragt in der Praxis oder den Krankenhäusern auftauchen.

Die neue Ausnahmeregelung gilt erst einmal für vier Wochen, also bis Anfang oder Mitte April. Danach wollen Krankenkassen und Gesundheitsexperten noch einmal neu über die Situation entscheiden.

(fw)