Landgericht Karlsruhe verhandelt erneut gegen Mann aus Schleswig-Holstein
Im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall von Staufen steht ab Donnerstag (09.01.2020) erneut ein Mann aus Schleswig-Holstein vor dem Landgericht Karlsruhe. Wegen der Verabredung zur Vergewaltigung eines Jungen aus Staufen hatte das Gericht den 45-Jährigen schon im Juni 2018 zu acht Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf. Laut BGH hatte das Landgericht nicht ausreichend begründet, warum bei dem Angeklagten keine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.
Im Darknet hatte der Angeklagte den Haupttäter im Missbrauchsfall kontaktiert
2017 hatte der Angeklagte über das Darknet Kontakt zum Lebensgefährten der Mutter des Jungen aufgenommen, um das Kind zu vergewaltigen. Zu der Tat kam es aber nicht. Der Mann tappte in eine Falle der Polizei, wurde in Karlsruhe festgenommen, angeklagt und verurteilt.
Lange Haftstrafen für mehrere Täter
Der Junge aus Staufen war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten missbraucht und anderen Männern gegen Geld für Sex überlassen worden. Das Paar und weitere Täter wurden dafür schon zu langen Haftstrafen verurteilt.
(dpa/rg)