Polizei, Kantonspolizei, Basel, Blaulicht, © Kantonspolizei Basel-Stadt / Staatskanzlei Basel

Frau, die in Basel einen Jungen niedergestochen hat, soll in Verwahrung

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen

Knapp neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Jungen in Basel sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Am 21. März 2019 hatte eine 75-jährige Frau einen siebenjährigen Jungen auf dem Heimweg von der Schule im St. Galler-Ring auf offener Straße angegriffen und mit einem Messer niedergestochen.

Der Junge wurde notoperiert und starb wenig später

Dabei wurde das Kind lebensgefährlich verletzt. Mehrere Personen leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Polizei und die Rettungsdienste. Der Notarzt versuchte über einen längeren Zeitraum hinweg, den Siebenjährigen zu reanimieren. Der Junge wurde anschließend in die Notfallstation des Basler Universitäts-Kinderspitals eingewiesen und notoperiert. Wenig später erlag er seinen schweren Verletzungen.

Die 75-Jährige hat sich gestellt

Die mutmaßliche Täterin lief nach der Tat in Richtung Schützenmattpark davon und teilte per SMS mehreren Personen und Institutionen mit, dass sie ein Kind getötet habe.
Anschließend stellte sie sich bei der Staatsanwaltschaft. Sie wurde festgenommen und befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.

Staatsanwaltschaft beantragt Verwahrung

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt hat das Vorverfahren wegen Mordes abgeschlossen und den Fall ans Strafgericht überwiesen. Nach einem psychiatrisches Gutachten liegt bei der Frau eine Schuldunfähigkeit vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb eine Verwahrung in einem Gefängnis oder in einer geschlossenen Psychiatrie.

(rg)