Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Verhandlung gegen Schützen vom Stühlinger hat begonnen

Angeklagter und Geschädigter schweigen zum Tathergang

Am Freiburger Landgericht hat der Prozess gegen einen 32-Jährigen albanischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags begonnen. Der Angeklagte hatte im Juli vergangenen Jahres, im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit einem zweiten albanischen Staatsangehörigen in der Ferdinand-Weiß-Straße in Freiburg, unverhofft eine Pistole gezogen und seinen Kontrahenten niedergeschossen. Der 42-jährige Geschädigte überlebte, will zum Tathergang allerdings nichts sagen, da ihm die Abschiebung nach Albanien droht und er dort Racheaktionen fürchtet. Der Angeklagte ist geständig.

Unvermittelt zog der Angeklagte eine Waffe

Viel passierte nicht, am ersten Verhandlungstag vor der Freiburger Landgericht. Als der 32-jährige Angeklagte in den Verhandlungssaal VI geführt wurde, wirkte er gefasst. Mit Hilfe einer Dolmetscherin folgte er den Ausführungen der vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack und der Staatsanwaltschaft, die ihm versuchten Totschlag zur Last legte. Am 29. Juli 2018 soll es zwischen dem Angeklagten und einem Bekannten auf Höhe der Ferdinand-Weiß-Straße 102 zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Später stritten die beiden nahe der Unterführung unter der Güterbahnbrücke weiter. Unverhofft habe der Angeklagte eine Pistole aus seiner Umhängetasche gezogen und zweimal auf den Geschädigten gefeuert, so die Anklage. Dieser erlitt einen "Durchschuss des linken Unterbauchs", so die Staatsanwaltschaft. Anschließend flüchtete der Schütze mit dem Fahrrad. Nur durch die Ersthilfe zweier Personen und eine Notoperation konnte das Leben des Geschädigten gerettet werden.

Keine Angaben von beiden Beteiligten

Wie der Angeklagte, will auch der Geschädigte keine Angaben zum Tathergang machen. Er ist derzeit selbst in einem Verfahren wegen Drogenhandels angeklagt und sitzt in Untersuchungshaft. Auch der Schütze selbst soll im besagten Drogenhandel involviert gewesen sein. Dem 42-Jährigen droht bei einer Verurteilung die Abschiebung nach Albanien. Dort fürchtet er Racheaktionen aus Kreisen des Angeklagten, falls er sich zur Tat äußert und diesen belastet.

Unterbrechungen und Beratungspausen prägten den ersten Verhandlungstag, an dem die Strafkammer bereits eine Verständigung in Aussicht stellte, wenn der Angeklagte sich in allen Anklagepunkten schuldig bekenne, was der 32-Jährige auch tat. Im Rahmen der Verständigung sei eine Freiheitsstrafe von mindestens fünfeinhalb und maximal sechseinhalb Jahren möglich.

Fortgesetzt wird die Verhandlung am Mittwoch, 13. November. Spätestens am Nikolaustag soll ein Urteil gefällt werden.

(br)