Wer versichert ist, ist auf der sicheren Seite

Service: Jeder sollte eine Haftpflichtversicherung haben - was es zu beachten gilt

Haben Sie schon einmal etwas kaputt gemacht und einfach gehofft, dass es niemandem auffällt? Bei uns haben Sie am heutigen Freitag (8. November) die Möglichkeit, Ihr Gewissen zu erleichtern und ihre skurrilsten Geschichten mit uns zu teilen. Beispiel gefällig? "baden.fm"-Moderatorin Lisa holt beim Kollegen Reyk eine Fliese von der Wand und behauptet: "Das war die Katze." Klingt nach einer spaßigen Anekdote - und ist es auch, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Doch was, wenn man aus Versehen das Auto der besten Freundin demoliert oder die Küche des Nachbarn durch die eigenen Schusseligkeit in Flammen aufgeht? Wohl dem, der eine Haftpflichtversicherung hat. Denn niemand ist unfehlbar und schnell kann ein Versehen teuer werden.

Torsten Schultes (Allianz Versicherung Herbolzheim) zur Notwendigkeit und den Leistungen einer guten Haftpflichtverischerung

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen."

Kaputtmachen tut jeder mal etwas - bestenfalls nur aus Versehen, noch besser, mit einem entsprechend schlechten Gewissen. Doch schnell kann aus der skurrilen Anekdote ein teuer Spaß werden: In diesem Fall ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um auf den möglicherweise hohen Kosten nicht selbst sitzen zu bleiben. "Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der Tischdecke, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar", rät deshalb der Bundesverband der Verbraucherzentrale.
Tatsächlich kann Fahrlässigkeit ab einem gewissen Punkt sogar existenzbedrohend werden, denn nach dem Gesetz haftet jeder mündige Bürger für alle Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt - und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden ab, selbst wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Nur bei nachweislicher Absicht greift der Versicherungsschutz nicht.

Reperatur, Zeitwert oder Krankenhauskosten

Die Haftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Sachschäden werden von der Versicherung stets die Reparaturkosten beglichen. "Ist der Gegenstand nach der Reparatur weniger wert als vorher, gibt es außerdem einen Aufschlag für diese Wertminderung", so die Verbraucherzentrale. Bei Totalschäden wird der sogenannte Zeitwert der Sache erstattet - errechnet wird dieser aus Alter, Abnutzung und Güte der beschädigten Sache. Vereinfacht erklärt die Verbraucherzentrale: "Als Ersatz für ein gebrauchtes Fahrrad bekäme der Geschädigte so viel Geld, dass er sich ein ähnlich gutes, gebrauchtes Fahrrad kaufen kann." Ausgleiche von Personenschäden sind unter anderem abhängig von Arzt- und Krankenhauskosten, beruflichen Ausfällen und den Kosten der Rückkehr in den Job.

Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro

Die Zentrale empfiehlt, pauschal eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu vereinbaren. Bei Unfällen mit mehreren Beteiligten können aber schnell auch höhere Summen zusammenkommen. Nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können Kinder unter acht Jahren, da sie als Deliktunfähig gelten - im Straßenverkehr sogar bis elf Jahre. Wer sich einen Hund zulegt muss eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Die Beiträge sind abhängig vom Familienstand oder der Berufsgruppe, in der man arbeitet. Von einer Selbstbeteiligung rät die Verbraucherzentrale ab. Diese reduziere zwar den Beitrag, die Ersparnis sei aber vernachlässigbar.

Einen Überblick über private Haftpflichtversicherungen bietet die Stiftung Warentest auf ihrer Homepage.

(br)